Verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Dipl.-Ing. Jasper Göritz
Presseerklärungen
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Haus & Grund
Haus & Grund und GdW nehmen nicht am Wohngipfel teil (Fri, 22 Sep 2023)Haus & Grund und GdW nehmen nicht am Wohngipfel teil Deutschland braucht ein neues Versprechen für bezahlbares Wohnen Berlin – Die Baukrise in Deutschland verschärft sich Tag für Tag und erreicht immer mehr die Mitte der Gesellschaft. Wohnungssuchende sind verzweifelt, doch ernst zu nehmende politische Maß-nahmen bleiben aus. Deshalb werden der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sowie der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen nicht an dem Wohngipfel von Bundeskanzler Olaf Scholz am Montag, den 25. September 2023, teilnehmen. Angesichts der dramatischen Situation kann es nicht sein, dass in aller Eile bei einem – in erster Linie öffentlichkeits-wirksamen – Termin im Kanzleramt wieder nur ein Paket mit kleinteiligen Maßnahmen präsentiert wird, an dem die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als ausführende Akteure nicht grundsätzlich mitwirken konnten. Dr. Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland: „Wir müssen feststellen, dass den privaten Immobilieneigentümern mehr und mehr Steine in den Weg gelegt werden: Es wird ein Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das jeden Eigentümer noch weiter unter Druck setzt; die EU arbeitet auf Wunsch und mit Unterstützung der Bundesregierung an Zwangssanierungen; die Förderpolitik ist realitätsfremd; das Mietrecht wird seit Jahren ausschließlich zulasten der Vermieter verschärft und der CO2-Preis wird – obwohl als Lenkungsinstrument durch das GEG entbehrlich – nicht an die Bürgerinnen und Bürger erstattet. Diese Politik wird im Bündnis bezahlbarer Wohnraum völlig ausgeblendet. Deswegen können wir der nur ausschnittartigen Bilanzierung der Bundesregierung nicht zustimmen.“ Axel Gedaschko, Präsident des GdW: „Wir wollen uns als Verband nicht aus dem Bündnis zurückziehen. Ganz im Gegenteil: Wir wollen weiter intensiv mitarbeiten wie bisher. Aber Deutschland braucht jetzt ein neues wahrhaftiges Ver-sprechen für bezahlbares Wohnen für die Mitte der Gesellschaft. Der GdW ist seit Jahrzehnten der verlässliche Partner für Gesellschaft und Politik als Garant für bezahlbaren Wohnraum. Deshalb wollen wir mitarbeiten und um die beste Lösung streiten. Der anstehende ‚Bündnis-Tag‘ und die ‚Bündnis-Spitzenrunde‘ bieten jedoch keine Gelegenheit für ein solches Ringen um den besten Weg. Er soll vielmehr ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit des Bündnisses sein. Ein solches Zeichen können und wollen wir in der aktuellen Situation nicht setzen, weil es realitätsfern ist. Die Baugenehmigungen sind im Juli um 31 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen, die Kosten laufen völlig aus dem Ruder. Zwar sind aus dem Bauministerium einige Impulse gekommen, was Förderung, Baulandpolitik und Baukosten angeht. Doch dies ist angesichts der gewaltigen Dimension der Belastung zu wenig. Zudem ziehen leider zu wenige Akteure in Bund und Land mit. Wir würden uns freuen, wenn der Bund sowie einige Länder und Kommunen dem Vorbild beispielsweise von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern folgen würden, die erfolgreiche Maßnahmen gegen die Bau- und Wohnkrise ergriffen haben. Deshalb wiederholen wir als Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nochmals unsere Vorschläge, deren Ziel ein neues Segment des bezahlbaren Wohnens mit Mieten zwischen rund 9 und 12 Euro pro Quadratmeter und Monat ist. Dafür sind zwei zentrale Maßnahmen notwendig: eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für dieses neue Segment sowie breit angelegte staatliche Förderdarlehen mit einem Zinssatz von 1 Prozent.“
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Heizungsgesetz: Der Schaden ist enorm (Fri, 08 Sep 2023)
Heizungsgesetz: Der Schaden ist enorm Bundesregierung muss jetzt liefern „Das Heizungsgesetz ist das denkbar schlechteste Instrument, um die Wärmeversorgung der Häuser und Wohnungen in Deutschland bis 2045 klimaneutral umzugestalten.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Die Regierung wolle mit dem Gesetz detailliert das Investitionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger steuern. „Solche Bestrebungen sind in der Vergangenheit gescheitert, sie werden auch dieses Mal scheitern und sie werden sehr teuer werden“, befürchtet Warnecke. Bereits jetzt zeige sich bei den Eigentümern eine große Unsicherheit und Zurückhaltung bei der Modernisierung ihrer Heizungen, obwohl die Bereitschaft für Investitionen in den Klimaschutz grundsätzlich groß sei. Der Verbandschef forderte, dass die Bundesregierung jetzt wirksame Maßnahmen ergreifen müsse, um Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu zählten im Besonderen: - Eine dauerhalte und ausreichende Förderung von klimaschützenden Maßnahmen, die alle privaten Eigentümer einschließt – auch Eigentümergemeinschaften und Vermieter. - Die schnelle Einführung eines Klimageldes zur vollständigen Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger. - Eine zügige Erstellung und verlässliche Umsetzung kommunaler Wärmepläne. - Eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung. - Keine weiteren Regulierungen, um die Handlungsmöglichkeiten der Eigentümer nicht weiter einzuschränken und zu verteuern.
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Grundsteuerbescheide: Verbände klagen wegen Untätigkeit der Finanzämter (Tue, 05 Sep 2023)
Grundsteuerbescheide: Verbände klagen wegen Untätigkeit der Finanzämter Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Eigentümer brauchen Klarheit über Verfassungsmäßigkeit! Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide werden von den Finanzämtern seit über einem halben Jahr nicht bearbeitet. Gegen diese Untätigkeit wollen nun der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) gerichtlich vorgehen. „Es ist ein Unding, dass die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren gelassen werden und ihnen eine gerichtliche Klärung verwehrt wird“, erläutert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Initiative. Nur wenn ein Einspruch abgelehnt werde, sei der Weg zum Finanzgericht möglich. In zunächst vier Musterfällen werden beide Verbände gemeinsam eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen und dann die verfassungsrechtliche Überprüfung bis nach Karlsruhe auf den Weg bringen. Dies sind Fälle aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen. Bei diesen Musterklagen bestehen nach Ansicht der Verbände wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrunde liegenden Bundesmodells zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Dieses Modell wird in insgesamt elf Bundesländern angewandt. „Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen – es muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Zum Hintergrund Der Verfassungsrechtler Professor Dr. Gregor Kirchhof hat im Auftrag von Haus & Grund Deutschland sowie des Bundes der Steuerzahler Deutschland ein Rechtsgutachten erstellt. Das Ergebnis: Die Bewertungsmethode nach dem Bundesmodell ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Da dies letztlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen kann, ist der Klageweg unumgänglich. Dieser steht allerdings erst dann offen, wenn ein grundsteuerpflichtiger Eigentümer gegen seinen Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat und dieser vom Finanzamt zurückgewiesen wurde. Um diese Entscheidung zu erzwingen, gibt es das Mittel der Untätigkeitsklage.
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Steuererleichterungen: Haus & Grund begrüßt Regierungsbeschluss (Wed, 30 Aug 2023)
Steuererleichterungen: Haus & Grund begrüßt Regierungsbeschluss Weitere Maßnahmen müssen folgen Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die heute von der Bundesregierung beschlossenen Steuererleichterungen. „Die degressive Abschreibung für den Wohnungsneubau als auch die die 1.000-Euro-Freigrenze für Mieteinnahmen sind wichtige Signale für den Wohnungsmarkt. Das allein wird aber nicht reichen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Haus & Grund fordert, dass die Baukosten und die Anforderungen an den Neubau gesenkt werden müssen. „Da wird ein Verzicht auf den EH-40-Standard nicht reichen. Die Einzelmaßnahmen liegen alle seit Jahren auf dem Tisch. Sie müssen nur endlich umgesetzt werden“, sagte Warnecke. Als unerlässlich bezeichnete er es, die Grunderwerbsteuer spürbar zu senken. Diese Senkung dürfe dabei nicht nur für selbstnutzende Eigentümer gelten, sondern müsse auch vermietende Eigentümer umfassen. Um wieder mehr Privatpersonen für die Vermietung von Wohnraum zu gewinnen, plädiert Warnecke für ein Regulierungsmoratorium im Mietrecht. „Die Politik der letzten zehn Jahre hat den Mietwohnungsmarkt kaputtreguliert. Es ist ein Befreiungsschlag notwendig, um wirklich spürbar mehr Mietwohnungen in privater Hand auf den Markt zu bekommen. Das ist gut für Mieter und Wohnungssuchende und hilft den Eigentümern bei der privaten Altersvorsorge“, fasste Warnecke zusammen.
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Wärmewende: Umsetzung von Wärmeplänen entscheidend (Tue, 15 Aug 2023)
Wärmewende: Umsetzung von Wärmeplänen entscheidend Rechte von Fernwärmekunden stärken Die nach langen Debatten nun vorgesehene Verzahnung von Heizungs- und Wärmeplanungsgesetz ist aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland für die von der Bundesregierung geplante Wärmewende unerlässlich. „Allerdings darf es nicht bei der Wärmeplanung bleiben. Sie muss verbindlich umgesetzt werden. Erst dann dürfen neue Anforderungen an Einbau und Austausch von Heizungen greifen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich des Kabinettsbeschlusses über das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Haus & Grund mahnte zudem an, dass der Um- und Ausbau der Fernwärme hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung sowie der Neubau klimaneutraler Wärmenetze kosteneffizient erfolgen müsse. Damit mehr Eigentümer Fernwärme nutzten und die Zahl der angeschlossenen Gebäude deutlich steige, müssten die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden gestärkt werden. „Die Fernwärmepreise müssen transparent und fair sein. Ein Anschluss- und Benutzungszwang darf nicht eingeführt werden und bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssen abgeschafft werden“, betonte Warnecke. Wärmenetze müssten durch die angebotenen Preise und Leistungen überzeugen. Betreiber dürften sich nicht auf einen behördlichen Zwang berufen können.
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Neubau ist zentrales Mittel zur Entspannung von Wohnungsmärkten (Thu, 03 Aug 2023)
Neubau ist zentrales Mittel zur Entspannung von Wohnungsmärkten Privatpersonen den Eigentumserwerb wieder ermöglichen Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die von Bundesbauministerin Klara Geywitz vorgeschlagene steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus. Diese sei jedoch bei weitem nicht ausreichend, um die Wohnungsmärkte zu entspannen. „Unerlässlich ist, dass endlich die Erwerbsnebenkosten runter müssen. Dazu zählt vor allem eine spürbare Entlastung bei der Grunderwerbsteuer, sodass sich junge Familien wieder Wohneigentum leisten können“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke. Aus Sicht des Verbandes seien auch eigenkapitalersetzende Darlehen hilfreich, um die Hürden beim Eigentumserwerb gerade für Schwellenhaushalte zu senken. Wohneigentum schütze vor Altersarmut und sichere den Lebensabend von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Um die Kosten des Wohnens nicht weiter ausufern zu lassen, sollten Gesetze einem Bau- und Wohnkostencheck unterzogen werden. Dieser dürfe sich nicht nur auf die Regelungen des Bundes beschränken, sondern müsse die durch Landes- und Kommunalrecht gesetzten Vorgaben umfassen. Warnecke erläuterte, dass Privatpersonen im Geschosswohnungsbau die mit Abstand wichtigste Eigentümer- und Investorengruppe darstellten. Zudem würden rund 70 Prozent dieser Neubauwohnungen vermietet. „Hier gilt es den Hebel anzusetzen: Die Kosten müssen auf ein Niveau reduziert und die Finanzierungsbedingungen so gestaltet werden, dass Privatpersonen wieder Eigentum erwerben können – sei es, um es zu vermieten oder selbst zu nutzen“, resümierte Warnecke.
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Vermietende Wohnungseigentümer bei Energiewende nicht vernachlässigen (Wed, 02 Aug 2023)
Vermietende Wohnungseigentümer bei Energiewende nicht vernachlässigen Wärmewende insbesondere für WEGs vereinfachen Nach den aktuellen Plänen der Ampel-Koalition soll der Heizungstausch für selbstnutzende und vermietende Wohnungseigentümer unterschiedlich gefördert werden. Darauf wies heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Um die ohnehin komplizierte Umsetzung der Wärmewende in Eigentümergemeinschaften nicht weiter zu erschweren, sollten Vermieter neben der Grundförderung auch den Geschwindigkeits- und Einkommensbonus erhalten können“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute. Aktuell sind diese Förderboni nur für Selbstnutzer vorgesehen. Nach Angaben des Verbandes kann der Unterschied bei den Fördermitteln für eine kleine Eigentümergemeinschaft mit sechs Wohneinheiten mehr als 100 Prozent betragen. Sind alle Wohnungen selbstgenutzt, soll es künftig deutlich mehr Fördergeld geben, als wenn die Wohnungen vollständig oder überwiegend vermietet sind. „Es kann nicht sein, dass zwei identische Häuser vollkommen unterschiedlich beim Heizungstausch gefördert werden. Für den Klimaschutz sollte es unerheblich sein, ob eine Wohnung selbstgenutzt oder vermietet ist“, betonte Warnecke.
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Freigrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Tue, 25 Jul 2023)
Freigrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Haus & Grund begrüßt Vorschlag des Bundesfinanzministers Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute den Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner, wonach Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzüglich Werbungskosten unter 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben sollen. „Das ist endlich ein Vorschlag, der für viele private Kleinvermieter eine echte Entlastung von Bürokratie darstellt“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er schlug zudem vor, in zwei Jahren zu prüfen, ob die Freigrenze auf 1.500 Euro angehoben werden könne. Die geplante Regelung ist Teil des Referentenentwurfs eines Wachstumschancengesetzes. Wichtig sei, dass Vermieter auf Antrag weiterhin eine Steuerklärung für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgeben können, wenn die Vermietung zu Verlusten führt. Dies treffe nach der jüngsten Vermieterbefragung des Verbandes auf 37,5 Prozent aller privaten Kleinvermieter zu. Haus & Grund weist darauf hin, dass zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland von Privatpersonen angeboten werden. Sie kümmern sich um diese Mietverhältnisse als Rentner oder neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. „In den letzten Jahren wurde das Miet- und Steuerrecht immer komplizierter. Viele Vermieter blicken hier schlicht nicht mehr durch. Umso wichtiger ist dieses Signal. Vergleichbare Entlastungen müssen im Mietrecht folgen“, forderte Warnecke.
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Neue Heizung: Haus & Grund fordert volle Förderung auch für Vermieter (Wed, 05 Jul 2023)
Neue Heizung: Haus & Grund fordert volle Förderung auch für Vermieter Probleme in Eigentümergemeinschaften vorprogrammiert „Das neue Fördermodell für den Einbau einer neuen, klimaneutralen Heizung muss in vollem Umfang auch privaten Vermietern offenstehen!“, forderte heute Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Vermieter von wesentlichen Förderungen auszuschließen, würde die Kosten des Wohnens für Mieter unweigerlich erhöhen. Warnecke wies zudem darauf hin, dass bei einem Ausschluss Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bei einem Heizungswechsel ungleich behandelt würden. „Es kann nicht sein, dass der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung mehr Förderung bekommt als der Eigentümer der benachbarten vermieteten Wohnung. So eine Ungleichbehandlung würde zu Chaos in Eigentümergemeinschaften führen“, sagte der Verbandschef. Nach den nun bekannt gewordenen Plänen der Ampel-Koalition soll es für eine neue Heizung eine 30-prozentige Grundförderung geben – für alle selbstnutzenden und vermietenden Eigentümer. Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent sollen aber nur selbstnutzende Eigentümer erhalten. „Das würde die Heizwende unnötig verlangsamen und Mieter benachteiligen“, betonte Warnecke.
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Klimaschutz mit Augenmaß – Ampel schwenkt um (Fri, 30 Jun 2023)
Klimaschutz mit Augenmaß – Ampel schwenkt um Mehr Optionen und mehr Zeit für Eigentümer beim Heizungstausch „Die kritische Debatte über den ersten Entwurf des Heizungsgesetzes aus dem Habeck-Ministerium hat sich gelohnt.“ So kommentiert Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, den nun von den Ampel-Fraktionen geänderten Gesetzentwurf. Für die Eigentümer bedeute dies, dass sie nicht mehr zum Einbau einer Wärmepumpe gezwungen würden. Nun stünden realistisch einige weitere Optionen zur Verfügung, wie etwa der Einbau einer Gas- oder Ölheizung, die mit Bio-Brennstoffen betrieben werden können. „Damit schwenkt die Ampel ein gutes Stück Richtung Machbarkeit und Bezahlbarkeit um“, unterstrich Warnecke. Auf den letzten Metern seien auch für private Vermieter Hürden beseitigt worden. So werde es künftig für den Heizungsaustausch eine zusätzliche Modernisierungsumlage geben. Diese biete insbesondere für Kleinvermieter eine Möglichkeit, die Investition in eine neue Heizung zu refinanzieren, bevor die Anlage wieder erneuert werden müsse. „Diese Ergänzung wird allerdings nur dauerhaft in der Praxis relevant sein können, wenn die sehr niedrig angesetzte Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat an die Preisentwicklung angepasst wird“, merkte Warnecke an. Er wies zudem darauf hin, dass Vermieter nun nicht – wie ursprünglich geplant – bei anderen Öko-Heizungen einen Teil der Betriebskosten selber tragen müssen. Nach Einschätzung des Eigentümerverbandes wäre das für Kleinvermieter nicht tragbar gewesen. „Die ganze Debatte hätte sich die Ampel-Koalition ersparen können, würden zwei der drei Partner nicht der Wirksamkeit des CO2-Zertifikatehandels dermaßen misstrauen. Kombiniert mit einer Rückgabe der Einnahmen daraus in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes wäre dies die effizientere und zielgenauere Lösung“, erläuterte Warnecke und verwies auf Empfehlungen zahlreicher Wirtschaftsexperten weltweit. Ordnungsrecht hingegen sei die teurere und mit Blick auf die Klimaziele unsicherere Variante. Zudem verschleiere die Ge- und Verbotspolitik der Regierung die wahren Kosten der Heizwende.
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Heizungsgesetz: Energiewende für private Vermieter wird beendet (Wed, 28 Jun 2023)
Heizungsgesetz: Energiewende für private Vermieter wird beendet Kappungsgrenze bei neuer Modernisierungsumlage nicht tragbar „Das neue Heizungsgesetz bringt die Energiewende in vermieteten Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter werden auf den meisten Kosten sitzen bleiben.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die bekannt gewordenen Pläne der Ampel-Koalition. Mit einer Modernisierungsumlage von maximal 50 Cent könne kein privater Kleinvermieter ein Heizungssystem auf klimaneutral umstellen. Das würde den erhöhten Wohnwert, der sich bei den Mietern auch in niedrigeren Heizkosten niederschlagen soll, nicht ansatzweise angemessen widerspiegeln. Als unzureichend wertete der Verbandschef den Ansatz, technische Wahlfreiheit zu gewähren, ohne eine beschleunigte Planung der Städte und Gemeinden festzuschreiben. „Wer eine neue Heizung einbaut, kann dies bis 2045 nicht ein zweites Mal und muss daher heute wissen, welche Energie er erhält!“ Die gesetzliche Technologieoffenheit sei ohne dieses Wissen in der Praxis wertlos. Als kleinen Lichtblick bezeichnete er die geplante Förderung. Warnecke wiederholte seine Kritik an der in jedem Detail regulierten Energiewende und sagte, ein europäischer CO2-Emissionshandel, ein weitgehender Verzicht auf Ordnungsrecht sowie die Rückgabe der CO2-Einnahmen über ein Pro-Kopf-Klimageld wäre nach wie vor die bessere Lösung für die jetzige und für kommende Generationen.
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Abwasserkosten: In Worms pro Jahr 740 Euro weniger als in Mönchengladbach (Wed, 28 Jun 2023)
Abwasserkosten: In Worms pro Jahr 740 Euro weniger als in Mönchengladbach Haus & Grund legt Kostenvergleich der 100 größten Städte vor Die jährliche Belastung von Verbrauchern mit Kosten für die Entsorgung ihres Abwassers variieren je nach Wohnort um über 700 Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des Abwassergebührenrankings 2023, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. „Die Abwassergebühren können nicht in jeder Stadt gleich hoch sein. Aber 300 Prozent Unterschied sind nicht hinnehmbar. Da müssen die Versorger und die Städte ran, denn jeder Euro Entlastung ist wichtig“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der heutigen Präsentation der Studie in Berlin. Für den Vergleich wurden die jährlichen Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. So zahlt etwa ein Vierpersonenhaushalt in Worms im Durchschnitt 245 Euro im Jahr für die Abwasserentsorgung, während es in Mönchengladbach fast 1000 Euro sind. 71 Städte haben die Gebühren seit der letzten Untersuchung in 2020 erhöht, in 17 Städten sind sie gesunken. Einzig in Ludwigsburg gab es keine Veränderung. Der Eigentümerverband appellierte an die Kommunen, die Gründe für die enormen Unterschiede und die zum Teil sehr hohen Kosten zu analysieren und transparent darzulegen. Immer wieder falle bei der Ermittlung der Gebühren auf, dass die Gebührenordnungen der einzelnen Kommunen uneinheitlich, intransparent und häufig auch mit einer Vielzahl von individuellen Ausnahmeregelungen versehen seien. „Die häufig vorgetragenen Strukturunterschiede allein sind keine ausreichende Erklärung für die enormen Preisdifferenzen. Dieses Ranking soll ein Anstoß dafür sein, sich mit anderen Städten auszutauschen, voneinander zu lernen, um Kosten zu senken und nicht ständig eigene Besonderheiten zu pflegen und in den Vordergrund zu stellen“, so Warnecke abschließend.
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Gemeinsames Verbändepapier (Mon, 19 Jun 2023)
Das Überwinden von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 ist gemeinsames Ziel Ohne massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen zur Versorgung von wohnungslosen Menschen mit bezahlbarem Wohnraum und zur Verhinderung von Wohnungsverlusten wird sich der Zugang zum Wohnungsmarkt für Menschen, die bereits aktuell ohne Wohnung sind, noch weiter verschlechtern. Darin sind sich der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & Grund Deutschland, der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) einig. Nach dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung waren am Stichtag 31.01.2022 263.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Die Zahl der Menschen, die im Verlauf des Jahres wohnungslos werden, dürfte noch höher liegen: Für 2020 hatte die BAG W die Jahresgesamtzahl auf ca. 420.000 Menschen geschätzt. Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten Prozesses zur Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplanes zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 beginnt in Berlin am 19. und 20. Juni 2023 im Rahmen einer Zukunftskonferenz die konkrete Ausformulierung der Ziele und Maßnahmen. Die Erwartungen an die Bundesregierung sind hoch. In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Verbände auf konkrete Eckpunkte hin. Der Handlungsdruck ist enorm Die Lage auf den Wohnungsmärkten verschärft sich weiter. In Deutschland fehlen mehr als eine Million bezahlbare Mietwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter auf jetzt nur noch 1,1 Millionen. Gerade einkommensschwache Haushalte sind von einer überdurchschnittlichen Wohnkostenbelastung betroffen. Wohnungen in Neubauten werden ohne Förderung aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen für Menschen mit geringeren Einkommen nicht bezahlbar sein. Die Anzahl von Menschen in Notunterkünften steigt. Zudem brauchen viele vor dem Krieg geflüchtete Menschen eine feste Bleibe. Insbesondere in Zeiten fehlenden Wohnraums gilt: Wer in dieser Situation die Wohnung verliert, droht für lange Zeit ohne eigene Wohnung zu bleiben. Das Vermeiden von Wohnungsverlusten ist die beste Hilfe! Kündigungen und Zwangsräumungen gilt es sowohl aus Sicht der Wohnungsnotfallhilfe als auch der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft möglichst zu verhindern. Unsere Erfahrungen zeigen: Die Prävention von Wohnungsverlusten gelingt vor allem dann, wenn viele Akteure – private Eigentümer, Wohnungswirtschaft, freiverbandliche Wohnungsnotfallhilfe sowie Kommunen – lokal eng und vertrauensvoll miteinander kooperieren und frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Prävention einleiten können. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans ist es aus unserer Sicht wichtig, die aktuellen Hindernisse im Datenschutzrecht dahingehend handlungsfest und rechtssicher zu gestalten, dass bei gefährdeten Mietverhältnissen notwendige Informationen frühzeitig(er) untereinander weitergegeben werden können. Kooperationen fördern und ausbauen Kooperationen schaffen Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren. Wir fordern daher, dass diese Zusammenarbeit, die der Prävention und Wohnraumakquise dient, stärker unterstützt wird. Aus Sicht privater Eigentümer, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft und der Wohnungsnotfallhilfe sind wohnbegleitende Hilfen, feste Ansprechpartner für die Wohnungsanbieter und Mietausfallgarantien wichtige Punkte, durch die eine Vermietung von Wohnungen an wohnungslose Menschen befördert werden kann. Außerdem braucht es ein Förderprogramm zur Einrichtung von zentralen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit in den Kommunen unter Beteiligung der Dienste der Freien Wohlfahrtspflege. Vorbildhaft sind hier z. B. Erfahrungen, die in den letzten Jahren in Nordrhein-Westfalen mit dem Aktionsprogramm „Endlich ein ZUHAUSE!“ gesammelt wurden. Auch bei bereits existierenden Mietschulden müssen Lösungen gefunden werden, um zuverlässige Mietzahlungen zu sichern und Vermietungshindernisse zu beseitigen. Die Wohnungsnotfallhilfe hat bereits Vorschläge dazu erarbeitet und vorgelegt. Wohnraum schaffen – auch für wohnungslose Menschen! Ist die Wohnung verloren, sind insbesondere Menschen in Wohnungslosigkeit angesichts der Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt chancenlos. Nur ein ausgeglichenes Wohnungsangebot, kann Menschen in Wohnlosigkeit neue Chancen am Wohnungsmarkt bieten. Deshalb bedarf es auch spezieller Förderungen und Akquise von Wohnungen für wohnungslose Menschen. Dem Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen privaten Vermietern und / oder Wohnungsunternehmen und Kommunen sowie freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sogenannte Schlichtwohnungen und Notunterkünfte zu sanieren, in Sozialwohnungen umzuwandeln und wohnungslose Haushalte somit in den allgemeinen Sozialwohnungsbestand zu integrieren. Gemeinsam handeln Wenn Wohnungslosigkeit bis 2030 in unserem Land überwunden werden soll, drängt die Zeit. Die Politik ist in der Lage, weitreichende Verbesserungen herbeizuführen. Benötigt wird eine ressortübergreifende und über alle staatlichen Ebenen hinweg abgestimmte Strategie. Alle Akteure müssen dabei an einem Strang ziehen. Es gilt, Bewährtes flächendeckend zu nutzen, erfolgreiche Strukturen auszubauen und Ressourcen bereitzustellen. Vor allem aber sind mehr bezahlbare Wohnungen gefragt. Die Wohnungsanbieter und die Dienste und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe wollen bestehende Kooperationen fortführen und ausbauen. Dies sollte durch den Nationalen Aktionsplan unbedingt unterstützt werden.
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Einigung zu Heizungsgesetz ist positives Signal (Wed, 14 Jun 2023)
Einigung zu Heizungsgesetz ist positives Signal Haus & Grund sieht aber noch viele offene Fragen Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wertete die gestrige Einigung der Ampelkoalition zum Heizungsgesetz als positives Signal. „Eine Kernforderung von uns war und ist, dass zuerst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss, bevor Eigentümer zu teuren Heizungseinzellösungen verpflichtet werden dürfen. Das muss nun konsequent auch in kleineren Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohner umgesetzt werden“, kommentierte Verbandschef Kai Warnecke. Der ländliche Raum dürfe gegenüber den größeren Städten nicht benachteiligt werden. Er kritisierte, dass es beim grundlegenden Konstruktionsfehler des Gesetzes bleiben werde: kleinteilige ordnungsrechtliche Vorgaben. „Wir halten eine reine Orientierung an einem CO2-Preis ohne Ordnungsrecht verbunden mit einem Klimageld nach wie vor für die bessere klima- und sozialpolitische Lösung. Wenigstens das Klimageld muss jetzt endlich kommen!“, forderte Warnecke. Hinsichtlich der von der Ampelkoalition geplanten Maßnahmen für Mieter und Vermieter sieht Haus & Grund noch viel Klärungsbedarf. „Zwei Drittel der Mietwohnungen werden von privaten Kleinvermietern angeboten. Es wird wichtig sein, eine auf diese Gruppe abgestimmte Lösung zu finden. Die angekündigte zusätzliche Modernisierungsumlage muss einfach zu handhaben und Fördermittel müssen dauerhaft zugänglich sein“, erklärte Warnecke.
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Beim Ausbau der Fernwärme private Eigentümer stärker in den Blick nehmen (Mon, 12 Jun 2023)
Beim Ausbau der Fernwärme private Eigentümer stärker in den Blick nehmen Umstieg muss auch für Vermieter finanzierbar sein „80 Prozent der Wohneinheiten in Deutschland gehören privaten Einzeleigentümern. Es ist daher beim klimaneutralen Aus- und Umbau von Wärmenetzen unerlässlich, die Interessen der Haus- und Wohnungseigentümer in den Blick zu nehmen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Fernwärmegipfel im Bundeswirtschaftsministerium. Nicht nur Mieter seien als Verbraucher zu adressieren, sondern im gleichen Maß die privaten Eigentümer. Warnecke appellierte an den Bundeswirtschaftsminister, für den gesamten Entwicklungsprozess hinreichend Zeit einzuplanen. Die Wärmeplanung und der Ausbau von Wärmenetzen seien so elementar, dass diese Vorrang vor teuren Einzellösungen haben müssten. „Dazu gehört wesentlich auch zu klären, wie ein Umstieg auf Nah- oder Fernwärme für private Kleinvermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften dauerhaft bezahlbar gestaltet werden kann“, unterstrich Warnecke. Maßgebend sei dabei die Verzahnung der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit dem Ausbau der klimaneutralen Nah- oder Fernwärme. Zu dem Zeitpunkt, zu dem sich Eigentümer mit dem Austausch ihrer Heizung befassten, müsse klar sein, ob sie sich zukünftig an ein Wärmenetz anschließen könnten.
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Heizungsgesetz nicht übers Knie brechen (Fri, 09 Jun 2023)
Heizungsgesetz nicht übers Knie brechen Haus & Grund: Energiewende praxisnah und verlässlich planen „Die Ampel-Koalition darf das geplante Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Habeck nicht vor der Sommerpause durchs Parlament peitschen.“ Das forderte heute Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der Beratung der stellvertretenden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen. Die Diskussion der vergangenen Wochen habe gezeigt, dass das ganze Vorhaben vielleicht doch noch in vernünftige Bahnen gelenkt werden könne. Diese leichte Beruhigung schlage sich auch im Haus & Grund Wohnklima-Index nieder. Der Index misst anhand von vier Teilindizes die Stimmung am Wohnungsmarkt. Im Mai hat sich dabei der negative Trend im Gesamtindex fortgesetzt. Einen Hoffnungsschimmer biete jedoch der Teilindex „Zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarktes“. Dieser zeige für den Mai eine leicht positive Stimmung an. „Eine breite Diskussion über das Heizungsgesetz und die Hoffnung auf eine grundlegende Überarbeitung sind gut und müssen von der Politik ernst genommen werden. Die Politik darf die Bürgerinnen und Bürger nicht vor unerfüllbare oder unbezahlbare Aufgaben stellen“, unterstrich Warnecke.
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Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz (Fri, 19 May 2023)
Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz Neue Lösung muss sich an der Praxis ausrichten Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute für einen Neustart bei den gesetzlichen Regelungen der Heizwende aus. „Die Regelungen müssen sich endlich an der Praxis orientieren, sie müssen für alle Eigentümer und Mieter bezahlbar sein und dürfen nicht weiter für Unsicherheit und zahlreichen Fragen bei den Eigentümern führen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke. Für einen sauberen Gesetzgebungsprozess brauche es vor allem mehr Zeit. So habe das Ministerium zwar eine dreistellige Zahl an Expertengutachten eingesammelt, aber in der Eile wohl kaum hinreichend durcharbeiten und berücksichtigen können. „Bei einem Gesetz, das in das Leben jedes einzelnen Bürgers eingreift, ist schlicht mehr Sorgfalt notwendig“, betonte Warnecke. Genauso müsse ein Schritt nach dem anderen gegangen werden. Dazu gehöre zunächst eine kommunale Wärmeplanung, dann für jeden Eigentümer ein individueller Sanierungsfahrplan und anschließend könne überhaupt erst über eine neue Heizung entschieden werden.
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Im Zeichen der Heizwende: 137. Haus & Grund-Verbandstag in Berlin (Thu, 11 May 2023)
Im Zeichen der Heizwende: 137. Haus & Grund-Verbandstag in Berlin Bundesjustizminister Buschmann zu Gast „Die von Minister Habeck geplante Heizwende und die europäischen Mindestenergiestandards für Gebäude werden die private Altersvorsorge von Millionen Hauseigentümern zerstören.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute bei der Eröffnung des diesjährigen Verbandstages in Berlin. Er dankte dem anwesenden Bundesjustizminister für seine Ankündigung, die Pläne stoppen zu wollen. Buschmann hatte diese als Kostenhammer und schwer zu rechtfertigenden Eingriff in die Eigentumsrechte bezeichnet. Die Frage, ob der Klimaschutz das Wohnen unbezahlbar mache, diskutierte der Verband mit Parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesbauministerium, Sören Bartol (SPD), sowie den Abgeordneten Julia Klöckner (CDU), Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lukas Köhler (FDP). Warnecke betonte dabei, dass das Ob der Energiewende nicht in Zweifel gezogen werden dürfe, aber das Wie neu debattiert werden müsse. Die aktuellen Pläne seien nicht zu finanzieren und gänzlich praxisfern. Die Bundesregierung müsse erst die Grundlagen wie eine kommunale Wärmeplanung und individuelle Sanierungsfahrpläne auf den Weg bringen, bevor die Eigentümer handeln könnten. In einem weiteren Forum diskutierte Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek mit den Bundestagabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen), Zanda Martens (SPD), Thorsten Lieb (FDP) und Jan-Marco Luczak (CDU) den mietrechtlichen Kurs der Ampel-Koalition. Blazek betonte, dass sämtliche bereits beschlossenen Änderungen wie die CO2-Kostenteilung als auch geplante Vorhaben wie Verschärfungen bei der Kappungsgrenze und die Einführung einer Teilwarmmiete die privaten Kleinvermieter weiter aus dem Markt drängen würden. Wer eine Entspannung auf dem Mietwohnungsmarkt anstrebe, müsse jedoch gerade die Privaten ermuntern, Wohnraum anzubieten.
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Haus & Grund Wohnklima-Index: Deutlicher Rückgang im April (Fri, 05 May 2023)
Haus & Grund Wohnklima-Index: Deutlicher Rückgang im April Mieter und Vermieter sehr besorgt wegen Heizungsverbots „Das von Wirtschaftsminister Habeck geplante kurzfristige Verbot neuer Gas- und Ölheizungen bereitet privaten Vermietern und Mietern große Sorgen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute die aktuelle Entwicklung des Haus & Grund Wohnklima-Index. Nach einer leicht positiven Entwicklung zum Jahresbeginn zeichne sich aktuell eine deutliche Trendwende ab. Sowohl Vermieter als auch Mieter schätzen die Lage am Wohnungsmarkt negativer ein. Der Wohnklima-Index ist mit -0,7 Prozentpunkten zum Vormonat und -1,9 Prozentpunkten zum Vorjahresmonat deutlich gefallen. „Alle Teilindizes entwickeln sich negativ. Durch die Heizkostenbelastung schätzen Mieter die Lage am Wohnungsmarkt schlechter ein“, erläuterte Warnecke. Hierbei spielten neben den hohen Energiekosten vor allem die hastig und mangelhaft eingeleitete Heizwende eine wesentliche Rolle. Details zum Wohnklima-Index: https://www.hausundgrund.de/der-wohnklimaindex
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Heizwende mit der Brechstange (Wed, 19 Apr 2023)
Bundesregierung lässt die Menschen im Stich „Die Bundesregierung will die Energiewende mit der Brechstange durchsetzen und lässt die Bürgerinnen und Bürger dabei verunsichert und überfordert zurück.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab dem kommenden Jahr zu verbieten, ohne dass hinreichend bezahlbare technische Alternativen vorhanden seien, könne kein Weg für eine erfolgreiche Energiewende sein. „Der Staat ist für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung aller Bürgerinnen und Bürger verantwortlich. Wenn der Staat eine andere Energieversorgung durchsetzen will, muss er dies vernünftig organisieren. Er darf die Brocken dieser Mammutaufgabe nicht einfach den Bürgern vor die Füße werfen. Aber genau das macht die Ampel-Koalition. Und von der versprochenen Förderung ist im Gesetzentwurf nichts zu lesen“, betonte Warnecke. Er forderte daher die Koalitionsfraktionen auf, im folgenden parlamentarischen Verfahren umfangreiche Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Der aktuelle Gesetzentwurf lasse die Bürger im Stich. Haus & Grund fordert, dass in dem Gesetz neben den Klimazielen, auch die technische Machbarkeit, die Produktverfügbarkeit sowie wirtschaftliche und soziale Aspekte berücksichtigt werden müssen. Eine dauerhafte, sichere und mit einfachen Bedingungen versehene Förderkulisse sei zudem Voraussetzung für die Umsetzung der GEG-Novelle und müsse gesetzlich verankert werden. Zudem dürften neue Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz an Einbau und Umrüstung von Heizungsanlagen nur in Kommunen gelten, in denen eine kommunale Wärme- und Energieplanung vorliege und umgesetzt werde, sodass eine hinreichende Sicherheit für die Investitionsentscheidungen der Eigentümer bestehe.
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Musterklagen zur Grundsteuer kommen (Tue, 18 Apr 2023)
Musterklagen zur Grundsteuer kommen Das Bundesmodell ist verfassungswidrig! Prof. Dr. Gregor Kirchhof präsentiert Gutachten für Bund der Steuerzahler und Haus & Grund / Verbände konkretisieren ihre gemeinsamen Musterprozesse Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland angefertigt hat. Das 73-seitige Papier des Jura-Professors von der Universität Augsburg dient nun als Grundlage für die anvisierten Musterklagen der beiden Verbände gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt. Bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin verwiesen BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke auf derzeit sechs geplante Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen. „Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, begründet Holznagel das juristische Engagement. Dr. Warnecke fasst zusammen: „Zu kompliziert, intransparent und ungerecht!“ Die Dringlichkeit liegt auf der Hand: Laut Gutachten bestehen bereits Probleme, wie der Bund seine Gesetzgebungskompetenz genutzt hat! Der Bund ging von Kompetenzschranken aus, die nach der Verfassungsreform im Herbst 2019 gar nicht mehr bestanden. Daher hätte er nicht so stark an seinem alten Grundsteuergesetz festhalten dürfen. „Ein erheblicher kompetenzrechtlicher Konstruktionsfehler“, betont Prof. Dr. Kirchhof. Im Klartext: Das neue Grundsteuergesetz des Bundes ist nicht neu genug! 5 entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit: Auszüge aus dem Gutachten zum Bundesmodell 1. Bewertung orientiert sich zu sehr an der Einkommensteuer Fakt: Beim Bundesmodell orientiert sich die Grundsteuer an dem Wert von Grund und Boden. Damit greift das Bundesmodell strukturell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer ein. Kritik: Der Bund schafft kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer, obwohl das Bundesverfassungsgericht ein solches System ausdrücklich verlangt hat. Und: Wenn der Bund die Bemessung der Grundsteuer an den Verkehrswerten und damit an möglichen Verkaufserlösen ausrichtet, rückt er die Steuerbemessung in die Nähe der Einkommensteuer, obwohl sich die Einkommen- und die Grundsteuer – von der Verfassung her – unterscheiden müssen. 2. Bodenrichtwerte sind nicht vergleichbar Fakt: Die Bodenrichtwerte sind wenig vergleichbar. Beispiel Berlin: Die begehrte Wohnlage Wannsee hatte zum 1. Januar 2022 einen Bodenrichtwert von 1.500. In der weniger attraktiven Lage Neukölln ist der Wert gut doppelt so hoch: 3.200! Kritik: Die Bodenrichtwerte weisen „systematische Bewertungslücken“ auf. Die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes dar. 3. Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz Fakt: Das Bundesmodell greift auf sehr viele Parameter zurück: Im Rahmen der pauschalen Nettokaltmieten müssen die Gebäude-Art, Wohnflächen, Baujahr, Mietniveau-Stufen (und Abschläge hiervon), Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und der abgezinste Bodenwert berücksichtigt werden. Kritik: Der Bund hat eine äußerst komplexe Bewertung entwickelt, die im Massen-Verfahren nur schwer anwendbar ist. Manchmal sind die Parameter kompliziert zu ermitteln (Brutto-Grundfläche), andere genutzte Kriterien sind realitätsfern und deshalb gleichheitswidrig (pauschale Nettokaltmieten, Bodenwert). Fazit: Das Recht ist nun deshalb so kompliziert, weil der Bund Kompetenzschranken eingehalten hat, die nach der Verfassungsreform im Jahr 2019 nicht mehr bestanden. Somit belastet das Bundesrecht die vielen Grundsteuerpflichtigen – ohne Grund – mit zu aufwendigen Mitwirkungspflichten. Damit werden die Grundrechte verletzt! 4. Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt Fakt: Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder ein besonders guter Erhaltungszustand: Solche „individuellen öffentlich-rechtlichen Merkmale“ sowie „individuellen privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen“ werden bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Damit werden maßgebliche Parameter gleichheitswidrig außer Acht gelassen. Kritik: Der grundlegende Fehler des Bundesmodells liegt darin, den Grund der Belastung nicht erkennbar zu regeln und zu versuchen, den Wert von Grund und Boden grob zu ermitteln. Doch Immobilienwerte müssen entweder anhand zahlreicher Kriterien genau bewertet oder in einfachen, gleichheitsgerechten Pauschalierungen steuerlich bemessen werden. Das Bundesgesetz wählt aber einen verfassungswidrigen Mittelweg. 5. Steuerlast steht noch gar nicht fest Fakt: Wie sehr die Grundstückseigentümer tatsächlich belastet werden, steht erst dann fest, wenn die Gemeinden über die Hebesätze entschieden haben. Dann werden die meisten Grundlagen-Bescheide aber schon bestandskräftig sein. Kritik: Es droht eine Rechtsschutzlücke! Dennoch ist schon jetzt klar: Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Dem Appell des Gutachtens schließen sich der Bund der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland an: Insgesamt geht das Grundsteuergesetz des Bundes in zehn Schritten einen steuerlichen Sonderweg, der das Grundgesetz verletzt. Die elf Bundesländer, die das verfassungswidrige Bundesgesetz anwenden, müssen jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025, in dem die neue Grundsteuer zum ersten Mal erhoben wird, nutzen: Es braucht verfassungskonforme Grundsteuergesetze, um eine Fülle an verfassungswidrigen Steuereingriffen zu verhindern und die Finanzen der Gemeinden, die die Grundsteuereinnahmen erhalten, zu sichern! Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Ländern Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet. Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz würde durch klare und einfach anzuwendende Landesgesetze ersetzt. Alle Betroffenen würden deutlich entlastet – die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Steuerberater und die Steuerzahler. Das verfassungsrechtliche Kurzgutachten „Verletzt das Grundsteuergesetz des Bundes das Grundgesetz?“ von Prof. Dr. Gregor Kirchhof können Medienschaffende unter presse@hausundgrund.de kostenfrei anfordern.
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GEG: Auch nach Koalitionseinigung nicht praxistauglich (Mon, 03 Apr 2023)
GEG: Auch nach Koalitionseinigung nicht praxistauglich Verbot von Öl- und Gasheizungen weiterhin vorgesehen Mit dem heute vorgestellten Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 den Einbau von Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden. Die Nutzung von Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie wird hingegen Pflicht und in den kommenden Jahren Millionen privater Eigentümer finanziell hart treffen. Die angekündigte Technologieoffenheit bleibt nur Theorie. Technische Barrieren und gesetzliche Einschränkungen lassen in der Regel nur eine Lösung zu: die Wärmepumpe. Für ältere Gebäude sei überdies nur eine sehr teure hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas technisch umsetzbar – eine Förderung sei im GEG nicht vorgesehen, so Haus & Grund. „Für die meisten Immobilien bietet das GEG weder technologieoffene, noch bezahlbare Lösungen und führt damit für viele private Eigentümer zu einer finanziellen Überlastung“, so Haus & Grund Präsident Kai Warnecke. Die Regelung von Härtefällen ist aus Sicht von Haus & Grund misslungen. Nicht nachvollziehbar sei beispielsweise, wieso allein das Alter von 80 Jahren, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers, eine Entbindung von der Pflicht begründen soll. Praxisfern sei auch die sogenannte Havarie-Klausel zum Ersatz von kaputten Heizungen. „Es kann nicht sein, dass Eigentümer eine defekte Heizung nicht ersetzen dürfen, wenn ihnen die finanziellen Mittel für die CO2-armen Alternativen fehlen. Der nur vorübergehend zulässige Einbau einer Miet- oder Gebrauchtheizung verteuert das Problem und ist keine Lösung“, so Warnecke. Haus & Grund fordert eine Überarbeitung des GEG sowie der Regelung für die angekündigte Förderung. Den Worten, niemand werde im Stich gelassen, müssen Taten folgen. Außerdem schuldet die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern jetzt das sofortige Ende des CO2-Preises. Dieser wurde eingeführt, um zu lenken. „Wenn mit dem GEG die Richtung vorgeschrieben wird, kann der Preis nicht mehr lenken. Daher hat er seine Legitimation verloren und muss abgeschafft werden“, so der Verbandspräsident.
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Wärmewende: Ampel auf dem Weg zu wichtigen Korrekturen (Wed, 29 Mar 2023)
Wärmewende: Ampel auf dem Weg zu wichtigen Korrekturen Technologieoffenheit und Finanzierbarkeit sind elementar Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die vom Koalitionsausschuss der Ampel-Regierung angekündigten Änderungen am bisherigen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes. „Technologieoffenheit ist bei der Wärmewende elementar und muss mindestens so lange gewährleistet sein bis die Kommunen eine Entscheidung über die Wärme- und Energieversorgung einer jeden Immobilie getroffen haben“, unterstrich Verbandschef Kai Warnecke. Haus & Grund forderte zudem, dass sich Zeiträume für Außerbetriebnahmen von fossilen Heizungen auch an den technischen Möglichkeiten orientieren müssen und nannte das Beispiel der fehlenden Alternative für Gasetagenheizungen. Zudem müssten Kriterien für Härtefallregelungen neben den persönlichen finanziellen Möglichkeiten auch Erwägungen der Altersgerechtigkeit sowie die Perspektiven der regionalen Entwicklung sein. Mit Blick auf höhere Förderungen für den Heizungstausch forderte Verbandspräsident Warnecke, diese primär in Gestalt einer steuerlichen Absetzbarkeit und in Form von Zuschüssen zu organisieren. Nur so ließen sich alle Eigentümergruppen erreichen, wovon mittelbar auch Mieterinnen und Mieter profitierten.
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Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben (Wed, 22 Mar 2023)
Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben Haus & Grund legt Forderungen vor „Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Debatte über das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr. Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes sei dabei unstrittig. „Die Bundesregierung hat es bisher allerdings versäumt, den Haus- und Wohnungseigentümern Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden kann“, stellte Warnecke fest. Er forderte die Bundesregierung auf, spätestens bis 2026 Folgendes zu tun: • Jeder Eigentümer erhält einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude. • Jede Kommune legt einen verbindlichen Wärme- und Energieversorgungsplan vor. • Die Bundesregierung garantiert gesetzlich den privaten Eigentümern einen langfristig gesicherten Zugang zu Fördermitteln. Dabei muss auch das gefördert werden, was gesetzlich gefordert ist. • Es stehen geeignete Technologien sowie qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Menge zur Verfügung. • Um die Alterssicherung von Rentnern nicht zu gefährden, wird eine Härtefallklausel eingeführt. • Ausnahmen gelten dann, wenn technisch keine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist. Nur unter diesen Voraussetzungen können die Eigentümer ihre immensen Ausgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität vernünftig planen und wird Unsicherheit reduziert. Um bis 2045 Klimaneutralität erreichen zu können, sind aus Sicht von Haus & Grund weitere Schritte und Maßnahmen notwendig: • Der Gebäudesektor muss 2027 in den sektorübergreifenden europäischen Emissionshandel integriert werden. • Zeitgleich müssen sämtliche ordnungspolitischen Vorgaben entfallen. • Die Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen, neben der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung, anteilig in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden. • Es muss ein für private Kleinvermieter praktikables und bürokratiearmes Mieterstrommodell auf den Weg gebracht werden.
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Klimaschutzgesetz: Haus & Grund fordert Kurswechsel (Wed, 15 Mar 2023)
Klimaschutzgesetz: Haus & Grund fordert Kurswechsel CO2-Emissionshandel und Klimageld in den Vordergrund rücken Vor dem Hintergrund der heute vorgelegten Emissionszahlen für die einzelnen Wirtschaftssektoren forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland eine Abschaffung der jährlichen Sektorziele und eine Neuausrichtung des Klimaschutzgesetzes. „Mittlerweile müsste jedem klar sein, dass wir mit dem technokratischen Klein-Klein nicht vorankommen“, stellte Verbandschef Kai Warnecke fest. Er plädiert dafür, den Gebäudesektor möglichst zügig in den europäischen Emissionshandel zu integrieren und europaweit verlässlich CO2-Reduktionsziele festzulegen. Um Gebäudesanierungen voranzutreiben, müssen die Einnahmen aus dem Emissionshandel für die Gebäudesanierung verwendet werden. Diese Förderung muss durch einen gesetzlichen Anspruch für Eigentümer verbrieft werden. Flankierend dazu bedarf es eines Pro-Kopf-Klimageldes, um die Bürgerinnen und Bürger bei den CO2-Preisen zu entlasten. Warnecke kritisierte, dass der derzeitige Instrumentenmix kontraproduktiv sei und zeige, dass es im Wirtschaftsministerium an einem ordnungspolitischen Kompass fehle. „Es macht schlicht keinen Sinn, einen Preis für CO2 einzuführen und weiterhin an detaillierten verpflichtenden Vorgaben festzuhalten, wann wie welche Maßnahmen von jedem einzelnen Bürger umzusetzen sind. Das ist Abkassieren und Bevormunden aus einem Guss – aber kein wirksamer Klimaschutz“, resümierte Warnecke.
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