Verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Dipl.-Ing. Jasper Göritz



Presseerklärungen

Hier finden Sie aktuelle Presseerklärungen unserer Organisation

Haus & Grund

Dr. Kai Warnecke zum Präsidenten der UIPI gewählt (Fri, 04 Oct 2024)
Dr. Kai Warnecke zum Präsidenten der UIPI gewählt Nachfolge von Stratos Paradias Die Vereinigung der europäischen Eigentümerverbände (UIPI) hat Dr. Kai H. Warnecke zu ihrem neuen Präsidenten gewählt. Dr. Warnecke wird dieses Ehrenamt am 1. Januar 2025 antreten und folgt auf Stratos Paradias, der 20 Jahre an der Spitze der UIPI stand. Dr. Warnecke ist seit vielen Jahren eine prägende Persönlichkeit der deutschen Wohnungspolitik. Seit 2016 ist er Präsident von Haus & Grund Deutschland. Diese hauptamtliche Funktion wird auch weiterhin der Schwerpunkt seiner Tätigkeit sein. Mit seinem juristischen Hintergrund und seiner Expertise in der Immobilienwirtschaft setzt er sich konsequent für den Schutz des privaten Eigentums ein. Seit 2004 ist Dr. Warnecke Mitglied des Exekutivcomitees der UIPI und seit 2016 einer ihrer Vizepräsidenten, wodurch er maßgeblich zur strategischen Ausrichtung der Organisation auf europäischer Ebene beigetragen hat. Stratos Paradias, der die UIPI über vier Jahrzehnte hinweg mitgestaltet hat, hinterlässt ein beeindruckendes Erbe. Unter seiner Führung entwickelte sich die UIPI zu einer zentralen Stimme für Immobilieneigentümer in ganz Europa und setzte sich erfolgreich für deren Interessen auf EU-Ebene ein. Paradias‘ Führungsstärke prägte die Entwicklung der Organisation und bleibt ein Fundament für deren künftige Arbeit. Dr. Warnecke übernimmt die Rolle des Präsidenten mit einer klaren Vision für die Zukunft der UIPI. In seiner Dankesrede betonte er: „Ich fühle mich geehrt, dieses Ehrenamt anzutreten und die Arbeit meines Vorgängers Stratos Paradias fortzuführen. Ich freue mich darauf, das starke Erbe der UIPI weiter auszubauen und gleichzeitig den Herausforderungen des heutigen Immobilienmarktes zu begegnen. Gemeinsam werden wir nachhaltige und faire Lösungen für Immobilieneigentümer in ganz Europa vorantreiben.“ Über Dr. Kai H. Warnecke Dr. Kai H. Warnecke, geboren 1972, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau, Glasgow und Kiel. Seine Promotion erlangte er an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er sich auf steuerbegünstigte Immobilieninvestitionen spezialisierte. Seit 2003 ist Dr. Warnecke bei Haus & Grund Deutschland tätig und stieg über verschiedene Positionen bis zum Präsidenten auf. Er setzt sich leidenschaftlich für die Rechte von Immobilieneigentümern ein und ist seit vielen Jahren auf nationaler wie internationaler Ebene in der Interessenvertretung aktiv. Über die UIPI Die Internationale Union der Immobilieneigentümer (UIPI) ist eine Dachorganisation von Eigentümerverbänden aus ganz Europa und setzt sich für die Interessen von Immobilieneigentümern auf EU-Ebene ein. Sie wurde 1923 gegründet und vertritt heute Millionen von Mitgliedern.
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Lärmschutz muss beim Verursacher ansetzen (Mi, 25 Sep 2024)
Lärmschutz muss beim Verursacher ansetzen Höhere Lärmwerte sollten nur in Ausnahmen möglich sein „Aktiver Lärmschutz beim Lärmverursacher muss stets Vorrang vor passiven Schutzmaßnahmen haben. Dann ist die weitere Innenentwicklung von Städten bei einer hohen Lebensqualität für die Anwohner möglich.“ Das betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich eines Expertengesprächs des Bundestagsbauausschusses heute in Berlin. Positiv bewertet der Verband, dass die von der Bundesregierung geplante Regelung die Bedeutung von Freiflächen tagsüber für gesunde Wohnverhältnisse – insbesondere für Kinder – anerkennt und schützt. Hintergrund ist die von der Bundesregierung beabsichtigte Änderung der Lärmschutzvorschriften für spezielle Gebiete. Danach soll es eine befristete Sonderregelung mit höheren zulässigen nächtlichen Lärmwerten für urbane Kern- und Mischgebiete sowie für Wohngebiete geben, die an gewerblich oder industriell genutzte Flächen angrenzen. Aus Sicht von Haus & Grund sind die geplanten höheren Lärmwerte nur dann akzeptabel, wenn neue Wohngebäude in der Nähe bereits lärmbelasteter Lagen entstehen sollen.
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Haus & Grund unterstützt Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (Di, 10 Sep 2024)
Haus & Grund unterstützt Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Die Not wohnungsloser Menschen erlaubt keinen Aufschub! Haus & Grund Deutschland, die BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) und ihre Partner appellieren an die Bundesregierung, die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans in zielführende Maßnahmen zu überführen. Heute, am Tag der wohnungslosen Menschen, nutzen die BAG W und ihre Partnerorganisationen den Anlass, um bei einem parlamentarischen Frühstück im Bundestag über Wege zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu diskutieren. Zum parlamentarischen Frühstück laden die Bundestagsabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) und Brian Nickholz (SPD) ein, die die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der BAG W ausrichten, um die Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen auch vor dem Hintergrund des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung zu besprechen. Unter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ verweisen die BAG W sowie ihre Partnerorganisationen auf die dringende Notwendigkeit, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 tatsächlich zu überwinden. Die Leitlinien des Nationalen Aktionsplans sind durch die Bundesregierung in konkrete zielführende Maßnahmen zu überführen, die mit klarem Zeithorizont und messbaren Ergebnissen einhergehen müssen. Dazu werden ausreichende finanzielle Ressourcen sowie die verbindliche ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene benötigt. Es braucht ein zielgerichtetes Handeln – umgehend und nachhaltig, um das Recht auf Wohnen zu verwirklichen. Dabei unterstützen die Wohnungsnotfallhilfe und die Wohnungswirtschaft sowie die Hilfesysteme im Bereich Gesundheit, Sucht, Frauengewaltschutz, Straffälligenhilfe, Mieterverbände und weitere die Bundesregierung bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans. Die Beteiligten fordern unter anderem: Präventive Maßnahmen Es braucht eine bundesweite Ausweitung von Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit. Das kann u. a. durch ein Förderprogramm zur Einrichtung von Zentralen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten unter Beteiligung der Dienste der Freien Wohlfahrtspflege erreicht werden. Denn: Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist die beste Hilfe! Verbesserung der gesundheitlichen Situation Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen sind, benötigen einen regelhaften Zugang zum Gesundheitssystem. Menschenwürdige Mindeststandards in Gemeinschaftsunterkünften Wenn nicht unmittelbar eine eigene Wohnung zur Verfügung steht, brauchen wir Notunterkünfte, die menschenwürdige Bedingungen garantieren, d. h.: Schutz der Privatsphäre und Selbstbestimmung durch abgeschlossene Wohneinheiten, niedrigschwellige Beratung und Begleitung sowie wirksamen Gewaltschutz. Wohnung ist Schutzraum Der Verlust der Wohnung bedeutet den Ausschluss aus allen Lebensbereichen. Wohnungslose Menschen sind besonders gefährdet, Gewalt und Diskriminierung zu erfahren. Ein sicherer, bezahlbarer Wohnraum bietet den besten Schutz. Tag der wohnungslosen Menschen Der Tag der wohnungslosen Menschen findet in diesem Jahr unter dem Motto „WOHNUNG_LOS: Gemeinsam mehr erreichen“ statt. Er soll in diesem Jahr die grundlegende Bedeutung von Bündnissen, Netzwerken und Kooperationen innerhalb und außerhalb der Wohnungsnotfallhilfe hervorheben. Bundesweit wurde dazu aufgerufen, sich zu vernetzen, bestehende Bündnisse zu aktivieren und am heutigen Tag gemeinsam sichtbar zu werden.
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Haus & Grund Deutschland ist Verband des Jahres 2024 (Mo, 02 Sep 2024)
Haus & Grund Deutschland ist Verband des Jahres 2024 Auszeichnung in der Kategorie "Positionierung und Interessenwahrnehmung" Die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement hat den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bei ihrer Preisverleihung am gestrigen Abend in Wuppertal als „Verband des Jahres 2024“ in der Kategorie „Positionierung und Interessenwahrnehmung“ ausgezeichnet. Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland: „Wir freuen uns außerordentlich über die Auszeichnung als Verband des Jahres. Sie ist eine besondere Wertschätzung der Arbeit unserer gesamten Organisation. Bei der Entstehung des Heizungsgesetzes hat sich Haus & Grund in erheblichem Maße für die Rechte seiner Mitglieder mit einer politischen Kampagne engagiert und schließlich die Gesetzgebung maßgeblich beeinflusst. Das Heizungsgesetz hat seinen Schrecken für Immobilieneigentümer weitgehend verloren und ist damit deutlich planbarer, finanzierbarer sowie letztendlich praxistauglicher geworden.“ Peter Hahn, Präsident Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement: „Haus & Grund Deutschland hat rund um das Heizungsgesetz eine aufsehenerregende Kampagne initiiert. Der Verband hat aus dem Stand auf eine drastische Fehlentwicklung in der Gesetzgebung eingewirkt und war damit sehr erfolgreich. Haus & Grund Deutschland hat damit verdeutlicht, welchen Stellenwert Verbände in Deutschland haben, damit eine bessere Politik auf den Weg gebracht wird.“ Hintergrund: Auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand stieß die Bundesregierung Anfang 2023 die Reform des Gebäudeenergiegesetzes als eines ihrer maßgeblichen Vorhaben an. Haus & Grund als größter und führender Interessenverband von Immobilieneigentümern in Deutschland erreichte mit einer politischen Kampagne, dass das Gesetzesvorhaben maßgeblich verändert wurde. Die vom Verband initiierte öffentliche Debatte um das sogenannte Heizungsgesetz wurde zu einem übergeordneten Gesellschaftsdiskurs über das gegenwärtige politische Handeln in Deutschland sowie die Sorgen um Wohlstand und Sicherheit der Bevölkerung.
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Haus & Grund begrüßt besseren Schutz vor Asbest (Mi, 21 Aug 2024)
Haus & Grund begrüßt besseren Schutz vor Asbest Entschädigungsfonds für Eigentümer muss folgen Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung Handwerker vor den Gefahren, die von dem Baustoff Asbest ausgehen, besser schützen möchte. „Die geplanten Informationspflichten für Eigentümer sind maßvoll und weit weniger aufwändig als ursprünglich geplant. Dennoch bleibt für die Eigentümer eine hohe Kostenbelastung, wenn in einem älteren Gebäude asbesthaltige Stoffe fachgerecht entsorgt werden müssen. Deshalb muss ein von der Baustoffindustrie finanzierter Fonds aufgelegt werden, aus dem betroffene Eigentümer unterstützt werden können“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Kabinettsbeschluss. Die Änderung der Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass Hauseigentümer beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses schriftlich oder elektronisch informieren müssen. Bei Arbeiten an Häusern mit Baujahr zwischen 1993 und 1996 muss das Datum des Baubeginns angegeben werden, sofern dieses bekannt ist. Ansonsten ist das Baujahr ausreichend. Da das Verbauen asbesthaltiger Stoffe seit 31. Oktober 1993 verboten wurde, können Handwerker mit diesen Informationen das Risiko besser einschätzen und entsprechende Schutzmaßnahmen vornehmen.
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Finanzbehörden reagieren auf verfassungswidrige Grundsteuer (Do, 25 Jul 2024)
Finanzbehörden reagieren auf verfassungswidrige Grundsteuer Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. „Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die koordinierten Ländererlasse. „Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert.“ Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und Steuerzahlerbund sehen sich die Finanzbehörden anscheinend zu diesem Schritt genötigt. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig einstufen. Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 % oder mehr übersteigt, sollten laut Haus & Grund beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene. In der Folge müssen bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides bezahlt werden.
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BGH-Urteil: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer (Fr, 19 Jul 2024)
BGH-Urteil: Prozesskosten tragen alle Wohnungseigentümer Haus & Grund rät zu sorgfältig vorbereiteten Beschlüssen Wenn einzelne Wohnungseigentümer vor Gericht gegen ihre Eigentümergemeinschaft klagen und den Prozess gewinnen, müssen auch sie ihren Anteil an den Prozesskosten tragen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin (BGH, V ZR 139/23). „Diese Entscheidung war im Grunde nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1. Dezember 2020 nicht anders zu erwarten“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dieses Urteil zeige einmal mehr, dass Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorbereitet und so diskutiert werden sollten, dass sie von allen Eigentümern akzeptiert werden. So könnten viele Klagen vermieden werden. Seit der WEG-Reform richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. Da die Prozesskosten zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaften gehören, müssen diese auch von allen Mitgliedern der Gemeinschaft getragen werden. Die Gemeinschaft kann aber auch eine andere Kostenverteilung beschließen.
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Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht (Do, 11 Jul 2024)
Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht Haus & Grund und Bund der Steuerzahler unterstützen Musterklage in Sachsen Mit Unterstützung der beiden Verbände Haus & Grund Deutschland und Bund der Steuerzahler Deutschland ist jetzt die erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben worden. Der Kläger ist Eigentümer von vier vermieteten Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz: Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Aufgrund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt – auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells – für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt. Wie in fast allen Bundesländern ist es auch den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen verwehrt, dem Finanzamt mit einem Gutachten den tatsächlich geringeren Wert der Immobilie nachzuweisen. Doch gerade das hatte der Bundesfinanzhof in seinem jüngsten Beschluss zur Grundsteuer angemahnt. „Mit den von uns bundesweit unterstützten Klagen zeigen wir, dass das Grundsteuer-Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, bei vielen Haus- und Wohnungseigentümern überall ähnliche Probleme verursacht“, macht Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke deutlich. BdSt-Präsident Reiner Holznagel führt dazu aus: „Entweder sind die angesetzten Mietwerte utopisch hoch und gehen an der Vermietungs-Realität vorbei oder die Bodenwerte gehen durch die Decke, können aber weder nachvollzogen noch widerlegt werden. Häufig sind Eigentümer von beidem betroffen!“ Nach dem ersten positiven Signal des Bundesfinanzhofs sind beide Verbände weiterhin optimistisch, dass auch das Bundesverfassungsgericht unsere Kritikpunkte im Sinne der Eigentümer aufnehmen wird. Warnecke und Holznagel betonen: Die Grundsteuer ist schon jetzt die Volkssteuer Nummer 1. Wohnen darf nicht noch teurer werden, sondern muss für alle bezahlbar sein.
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Kautionsabrechnung: BGH räumt Vermietern mehr Flexibilität ein (Mi, 10 Jul 2024)
Kautionsabrechnung: BGH räumt Vermietern mehr Flexibilität ein Vermieter sollten Schäden zügig abrechnen Vermieter und Mieter sollten bei der Wohnungsübergabe Schäden an der Wohnung und unterlassene Schönheitsreparaturen dokumentieren. Auf dieser Basis sollte der Vermieter zügig über die Kaution abrechnen. Nicht erforderlich ist dabei die Einhaltung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Dies gilt auch für das Wahlrecht des Vermieters zur Schadensregulierung. Darüber informierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland nach dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 184/23). Der BGH habe gerade privaten Vermietern für diese Regulierung nunmehr eine praxistaugliche Flexibilität eingeräumt. Haus & Grund rät, bei der Wohnungsabnahme alle sichtbaren Schäden zu dokumentieren. Nachdem Kostenvoranschläge für die Beseitigung der Schäden eingeholt wurden, sollte zügig über die Kaution abgerechnet werden. Bei unterlassenen Schönheitsreparaturen müsse der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist setzen, um diese nachholen zu können. Auch für die Abrechnung der Nebenkosten, die regelmäßig erst im Jahr nach dem Auszug erfolgt, könne der Vermieter einen angemessenen Anteil der Kaution zurückbehalten. Der Fall: Eine Mieterin klagte gegen ihren ehemaligen Vermieter auf Herausgabe der von ihr geleisteten Barkaution. Der Vermieter hatte diese wegen zwischen den Parteien in Streit stehenden Mängeln an der Wohnung einbehalten. Die Abrechnung über die Kaution, mit der er seine Forderungen aufrechnete, erfolgte aber erst nach mehr als sechs Monaten nach Rückerhalt der Wohnung.
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Nutzung von Balkonkraftwerken jetzt einfacher (Fr, 05 Jul 2024)
Nutzung von Balkonkraftwerken jetzt einfacher Haus & Grund warnt vor übertriebenen Erwartungen Mit Änderungen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können Wohnungseigentümer und Mieter künftig einfacher Solarpaneele an den Balkonen ihrer Wohnungen installieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Viele Bewohner von Wohnungen wollen Solarstrom für den eigenen Verbrauch produzieren. Deshalb ist es eine gute Entscheidung des Bundestages, den Weg dorthin einfacher zu gestalten“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige Abstimmung. Er warnte jedoch gleichzeitig vor übertriebenen Erwartungen an Balkonkraftwerke. „Die Qualität der am Markt erhältlichen Geräte variiert sehr stark. Verbraucher sollten sich vorher eingehend informieren, um am Ende nicht draufzuzahlen“, rät Warnecke. Er gab zudem zu bedenken, dass Balkonkraftwerke aktuell keinen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zu mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz leisten.
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Mietpreisbremse: Ende 2028 ist Schluss (Fr, 28 Jun 2024)
Mietpreisbremse: Ende 2028 ist Schluss Länder müssen Ausweisung von angespannten Märkten besser begründen „Endlich ist ein Ende der Mietpreisbremse in Sicht. Das ist gut für den Wohnungsmarkt und vor allem für die Wohnungssuchenden.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Haus & Grund bezeichnete es als Fortschritt, dass die Mietpreisbremse aus verfassungsrechtlichen Gründen nur bis Ende 2028 verlängert werden soll. Richtigerweise müsse sie jedoch bereits Ende 2025 auslaufen. Der Verband begrüßte, dass die Länder, die die Gebiete festlegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, bessere Begründungen vorlegen müssen. „Das ist zwingend notwendig, denn die Mietpreisbremse stellt einen enteignenden Eingriff für die Vermieter dar“, erläuterte Warnecke. Die Länder müssen nach Warneckes Ansicht viel stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Beseitigung von regionalen Wohnungsknappheiten geht. Die Mietpreisbremse habe es den Ländern in den vergangenen neun Jahren viel zu einfach gemacht, sich ihrer Verantwortung für zusätzlichen Wohnraum zu entziehen.
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Elementarschäden: Haus & Grund fordert Nein zu Pflichtversicherung (Do, 20 Jun 2024)
Elementarschäden: Haus & Grund fordert Nein zu Pflichtversicherung Wohnkosten dürfen nicht weiter steigen „Die Kosten des Wohnens haben für viele Menschen die Grenze des Tragbaren erreicht. Deshalb darf es keine Pflichtversicherung für Elementarschäden geben.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heutigen Treffens von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Länderchefs in Berlin. Mit Blick auf die jüngsten Hochwasserereignisse in Bayern und Baden-Württemberg kritisierte er die Forderung der Länder nach einer Pflichtversicherung. „Es muss doch erste Aufgabe der Politik sein, solche Schadensfälle zu verhindern. Prävention ist das Gebot der Stunde. Mit einer Pflichtversicherung würde sich der Staat viel zu einfach aus der Verantwortung stehlen können“, erläuterte Warnecke. Er ergänzte, dass eine Pflicht zum Angebot einer Elementarschadenzusatzversicherung durch die Versicherer an alle Eigentümer eine Möglichkeit wäre, die Verbreitung dieser Versicherungen zu steigern. „Aufgrund zunehmender Wetterextreme wird eine Versicherung gegen Elementarschäden für immer mehr Eigentümer sinnvoll. Darüber muss mehr aufgeklärt werden. Aber jeder muss selbst entscheiden können“, forderte Warnecke. Er rechne zudem nicht damit, dass die Kosten für eine Versicherung für jeden sinken würden, wenn alle eine abschlössen. Das sei ein Irrglaube, weil der Markt der Rückversicherer ein globaler sei und der deutsche Markt viel zu wenig Gewicht habe.
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BFH-Entscheidung zur neuen Grundsteuer ist ein wichtiges Signal (Mi, 12 Jun 2024)
BFH-Entscheidung zur neuen Grundsteuer ist ein wichtiges Signal Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Bundesverfassungsgericht soll entscheiden Das letzte Wort in den anhängigen Klagen vor den Finanzgerichten wird das Bundesverfassungsgericht haben. Auch wenn der Bundesfinanzhof (BFH, II B 78/23) mit seiner heutigen Entscheidung die Beschwerden des Finanzamtes zurückgewiesen hat, hat er doch keine eindeutige Aussage zur Verfassungswidrigkeit getroffen. Somit bleiben für uns verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. So kommentierten Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und Steuerzahlerbund-Präsident Reiner Holznagel den heutigen BFH-Beschluss. Die erheblichen Zweifel an der neuen Grundsteuer bleiben für beide Verbände existent: Sowohl die Bodenpreise als auch die Mietpreise, die Grundlage der Besteuerung sein sollen, seien vielerorts fernab jeder Realität und ihre Herleitung nicht nachvollziehbar, so die beiden Verbandspräsidenten. Für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler steht fest: Die Musterverfahren werden weiter betrieben – es wird eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe angestrebt. Unser Praxishinweis: Nach derzeitigem Stand müssen alle, die einen Bewertungsbescheid erhalten haben, ab 2025 die neue Grundsteuer zahlen, auch wenn Einspruch eingelegt worden ist. Lediglich das Ehepaar, dessen Fall nun vom BFH entschieden wurde, muss aktuell keine neue Grundsteuer ab 2025 zahlen.
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Eigentum und Freiheit bedingen einander (Fr, 07 Jun 2024)
Eigentum und Freiheit bedingen einander 138. Verbandstag von Haus & Grund in Lübeck Die Grundrechte Freiheit und Eigentum sind untrennbar miteinander verbunden. Dies unterstrich Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke in seiner Rede beim diesjährigen Verbandstag in Lübeck. „Wenn von vielen Parteien für die bevorstehende Europawahl die Freiheit in den Mittelpunkt gerückt wird, dann stärkt das ebenso das Grundrecht auf Eigentum. Das sind gute Nachrichten für die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer und für die Demokratie. Es kann kein Eigentum ohne Freiheit und keine Freiheit ohne Eigentum geben“, sagte Warnecke. Er hob den gesellschaftspolitischen Wert des Eigentums sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer hervor. Sie übernähmen Verantwortung für ihr Eigentum, als Vermieter für ihre Mieter und deren Zuhause sowie für ihre Nachbarschaft und Gemeinde. Er forderte die Politik auf, dieses Engagement durch Einbeziehung in politische Entscheidungen vor Ort und durch bürokratische sowie finanzielle Entlastungen zu fördern. Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein, Daniel Günther, war Gast bei Haus & Grund. Warnecke lobte Günther dafür, dass Schleswig-Holstein als bisher einziges Bundesland die Mietpreisbremse abgeschafft habe. In einem kontroversen Gespräch mit Warnecke und Vizepräsident Blazek betonte der Ministerpräsident unter anderem, dass eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden notwendig sei. Aufgrund des Klimawandels würden sich Extremwetterereignisse zukünftig häufen würden. Hier könne nicht dauerhaft der Steuerzahler einspringen. Günther gratulierte zudem Verein Haus & Grund Lübeck zum 125-jährigen Bestehen.
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Haus & Grund rät zu Elementarschadenversicherung (Mo, 03 Jun 2024)
Haus & Grund rät zu Elementarschadenversicherung Pflichtversicherung ist keine Lösung – Prävention hat Priorität Die jüngsten Hochwasser in Baden-Württemberg und Bayern haben erneut gezeigt, wie wichtig es ist, sich gegen Elementarschäden wie Überschwemmung und Erdrutsch abzusichern. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland rät daher jedem Hauseigentümer in Deutschland, eine entsprechende Erweiterung der bestehenden Wohngebäudeversicherung zu prüfen. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärte heute in Berlin: "Eine Elementarschadenversicherung ist eine sinnvolle Investition in den Werterhalt der eigenen Immobilie. Sie schützt vor existenziellen finanziellen Folgen, die durch Naturgewalten verursacht werden können." Warnecke spricht sich jedoch gegen eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus, wie sie von einigen Landesregierungen gefordert wird: „Eine Pflichtversicherung verhindert keinen einzigen Schadensfall. Deshalb sollten wirksame Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Starkregen und Überflutungen im Mittelpunkt stehen. Allen Beteiligten sollte das individuelle Risiko bewusst sein.“ Haus & Grund schlägt folgende Maßnahmen vor: • Einführung einer öffentlich einsehbaren Risikoanalyse • Planungsrechtliche Prävention durch die Länder und Gemeinden • Bauverbote in hochgefährdeten Gebieten, Versickerungsflächen, Dammerhöhungen etc., • Gebäudetechnische Prävention durch Gebäudeeigentümer bei der Erneuerung von Bauteilen oder erstmaligen Einbau technischer Anlagen • Qualifizierung und Sensibilisierung für Naturgefahren bei Baugewerbe und Handwerkern • Ausnahmen von der Pflicht zur energetischen Modernisierung der Bestandsgebäude in Hochrisikogebieten. Da die Wahrscheinlichkeit eines Risikoeintritts hoch ist, ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, teure Ertüchtigungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und -technik zu verlangen. Die Beteiligung der Bestandshalter am Klimaschutz erfolgt über den CO2-Preis.
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Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (Mi, 24 Apr 2024)
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit Eingriffe ins Mietrecht werden allerdings abgelehnt! Berlin, 24.04.2024 – Das Bundeskabinett hat heute den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) gebilligt. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die privaten Haus- und Grundeigentümer begrüßen angesichts stetig steigender Zahlen von Wohnungs- und Obdachlosen in Deutschland die Initiative des Bundes für einen nationalen Aktionsplan grundsätzlich. Seit dem Start der Initiative im März 2023 standen die genannten Verbände, aber auch Vertreter von Sozialverbänden, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe, von Kommunen und Ländern dem Bund bei der Erarbeitung des NAP W beratend zur Seite. Wir sehen vor allem positiv, dass mit dem NAP W die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland noch mehr Aufmerksamkeit bekommt und damit die Notwendigkeit erkannt wird, Menschen in Not und ohne Dach über dem Kopf oder ohne eigene Wohnung zu unterstützen und die Präventionsarbeit zu stärken, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Darüber hinaus bietet der NAP W eine gute nationale Plattform, um die verschiedenen Akteure auf den verschiedenen Ebenen miteinander zu vernetzen, die Zusammenarbeit zu intensivieren und durch den Austausch voneinander zu lernen. Allerdings sehen die beteiligten Verbände nicht, inwieweit die Diskussion zur Mietpreisbremse dazu beiträgt, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Vielmehr gilt es, die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Wohnungsanbieter, die sich für die sozialen Belange von Wohnungs- und Obdachlosen einsetzen, zu stärken. Mit der Billigung des NAP W durch das Bundeskabinett wird nunmehr seitens des Bundes bekräftigt, eine Änderung im Mietrecht vorzunehmen. Mietrechtliche Änderungen wurden erstmalig im Januar 2024 vom Bund in den NAP W als Maßnahme zur Reduzierung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit aufgenommen. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben sich frühzeitig gegen eine Verschärfung des Mietrechts ausgesprochen. Statt Investitionsbremsen in Form von immer schärferen Mietrechtseingriffen helfen den Wohnungssuchenden nur neue bezahlbare Wohnungen, deren Bau wieder ermöglicht werden muss. Erst vor wenigen Tagen wurde die Absicht der Regierung bekannt, die Mietpreisbremse zu verlängern. Es wird befürchtet, dass die Umsetzung weiterer mietrechtlicher Änderungen die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen wird und mit dem gemeinsamen Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu reduzieren, nicht vereinbar ist. Zuletzt haben die Verbände Ende März 2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des NAP W deutlich gemacht, an welchen Punkten noch Verbesserungspotenzial herrscht. So wurde darauf hingewiesen, dass ein deutlich stärkeres Engagement des Bundes und der Länder zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus notwendig ist. Zudem fehlt bislang ein klares Umsetzungskonzept für den NAP W. Der vorhandene Maßnahmenkatalog ist weder priorisiert noch mit Zeit- und Kostenplänen hinterlegt. Unklar ist zudem, welche Wirkung die Einzelmaßnahmen mit Blick auf das Ziel 2030 entfalten können und welche personelle und finanzielle Unterstützung den Trägern der einzelnen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft engagiert sich seit jeher intensiv auch auf sozialer Ebene gegen Wohnungslosigkeit. In den Kommunen bestehen dazu bundesweit zahlreiche Kooperationen mit sozialen Trägern, um den betroffenen Menschen langfristig günstigen Wohnraum sowie soziale Betreuungsangebote bereit zu stellen und durch geeignete Präventionsmaßnahmen Mieter vor Wohnungslosigkeit zu schützen. Es ist daher unverständlich, dass diejenigen, die für mehr Wohnungen in Deutschland sorgen und sich für Mieter in finanziellen Notlagen verantwortlich einsetzen, durch mietrechtliche Änderungen in ihrer Handlungsfähigkeit immer weiter eingeschränkt werden und damit das ohnehin sehr ambitionierte Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu beseitigen, unnötig erschwert wird.“ Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen: „Mietrecht auf dem Rücken der Schwächsten der Gesellschaft lösen zu wollen, passt nicht zur Wichtigkeit und dem Ziel des NAP W. Das ist kontraproduktiv. Was wir jetzt brauchen, sind klare Konzepte, wie wir schnell Wohnraum für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen schaffen können und wie das bezahlt wird!“ Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland: „Haus & Grund ist über viele seiner 860 Vereine bundesweit in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit engagiert. Kooperation und Austausch mit den Behörden sorgen vielerorts dafür, dass es erst gar nicht zur Wohnungslosigkeit kommt, und dass Wohnraum zur Verfügung steht. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum das Bauministerium dieses Engagement nun durch die Ankündigung von Mietrechtsverschärfungen in dem NAP W gefährdet. Ein NAP W, in dem die privaten Eigentümer als größte Anbietergruppe von Mietwohnungen nur als Feigenblatt dienen sollen, ist dem Anliegen der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit keinesfalls dienlich.“  Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA): „Viele ZIA-Mitglieder ob Familienstiftungen wie Becker & Kries, gewerbliche Wohnungsunternehmen, wie LEG und Vonovia SE oder kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen, sind bereits in Projekten und Initiativen zur Wohnungslosigkeit auf Bundes- und Länderebene aktiv: Beispielsweise bundesweit beim Housing-First-Ansatz, zur Prävention im Berliner Projekt ‚Social B&B‘ oder in eigenen Stiftungen wie der LEG-‚Stiftung – Dein Zuhause hilft‘.“ Mattner betont: „Der ZIA setzt sich mit seinem gemeinsam mit dem Mieterbund formulierten Ethikkodex dafür ein, dass niemand seine Wohnung durch aufgelaufene Mietrückstände verliert. Unsere Mitglieder haben ein Härtefallmanagement, um Mieterinnen und Mietern in Notlagen zu helfen.“
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Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld (Mo, 15 Apr 2024)
Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld Erstattung an die Bürger muss 2025 kommen „Die kleinteilige, sektorspezifische Klimaschutzpolitik in Deutschland ist gescheitert. Sie sollte sich konsequent an einer sektorübergreifenden und mindestens europaweiten CO2-Bepreisung ausrichten.“ Das fordert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Vorstellung des Prüfberichts durch den Expertenrat für Klimafragen. Erfreut zeigte sich der Verbandspräsident darüber, dass das Bundesfinanzministerium nun offenbar einen Auszahlungsmechanismus entwickelt hat, der ab dem kommenden Jahr einsatzbereit sei. „Der Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an jede Bürgerin und jeden Bürger in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes steht nun nichts mehr im Wege. Das Klimageld ist zentral für die Akzeptanz des Klimaschutzes“, unterstrich Warnecke. Die jährliche Überprüfung der CO2-Emissionsminderungen in jedem einzelnen Wirtschaftssektor mit anschließenden Sofortprogrammen wird den jeweiligen Besonderheiten nach Ansicht von Haus & Grund nicht gerecht. So sei es praxisfern, beispielsweise im Gebäudesektor Klimaschutzinvestitionen Jahr für Jahr detailliert steuern zu wollen. Zudem seien die jährlichen sektorspezifischen Emissionsmessungen mit sehr viel Unsicherheit behaftet. Warnecke resümierte: „Das aktuelle Klimaschutzgesetz bildet diese Gegebenheiten überhaupt nicht ab. Das kann nur eine transparente und langfristig ausgerichtete CO2-Bepreisung mit einem Klimageld.“
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Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen (Mi, 10 Apr 2024)
Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Ampel-Regierung offenbar vorerst keine weiteren Mietrechtsverschärfungen plant. „Gerade die über fünf Millionen Kleinvermieter wären von den ursprünglich geplanten Maßnahmen betroffen, obwohl gerade diese Gruppe für ein soziales Miteinander steht. Der Bundesjustizminister hat richtig erkannt, dass die vermietenden Privatpersonen auch mit Blick auf die Energiewende keine weiteren Verschärfungen tragen können“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Als vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich bezeichnete Warnecke die geplante nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläuterte Warnecke. Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen zu senken sowie bei der Erstellung von Mietspiegeln die Mietverträge der letzten sieben Jahre heranzuziehen. Beide Verschärfungen würden insbesondere private Kleinvermieter treffen. Gerade Kleinvermieter haben Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und nur dort Kappungsgrenzen kämen zum Tragen. Zudem seien diese mangels Vergleichswohnung bei Mieterhöhungen auf örtliche Mietspiegel angewiesen. Wohnungsunternehmen stünden andere Möglichkeiten zur Begründung von Mieterhöhungen offen. „Dass die Ampel bei diesen Plänen noch einmal in sich gehen und prüfen will, ist wichtig und richtig“, stellte Warnecke fest.
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Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien (Mi, 13 Mär 2024)
Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien Unseriöse Geschäftspraktiken konsequent unterbinden Die Problematik der sogenannten Schrottimmobilien ist in vielen deutschen Regionen allgegenwärtig. Diese Gebäude verfallen zusehends und beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild, sondern auch den Wert der umliegenden Immobilien. Als Interessenvertretung der rechtschaffenen Eigentümer setzt sich Haus & Grund vehement für eine Lösung dieses Problems ein. „Die vom Bundesjustizminister auf den Weg gebrachten Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das heute vom Bundeskabinett beschlossene Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz. Haus & Grund appelliert an die zuständigen Behörden, die neuen Regelungen konsequent umzusetzen. Insbesondere die erweiterte gerichtliche Verwaltung und die verbesserte Kontrolle der Zwangsversteigerungsverfahren sind entscheidend, um Missbräuche zu verhindern. Haus & Grund fordert, dass unseriöse Geschäftspraktiken konsequent geahndet werden. Bußgelder und der Ausschluss von weiteren Ersteigerungen sind angemessene Maßnahmen, um den Missbrauch von Schrottimmobilien einzudämmen. „Die Bekämpfung von Schrottimmobilien ist nicht nur im Interesse der Eigentümer, sondern ist für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung. Es ist wichtig, dass unsere Städte attraktiv und lebenswert bleiben“, erklärte Warnecke. Hintergrund: Immer wieder werden (Schrott-)Immobilien zu übersteigerten Werten ersteigert. Die Ersteigerer hinterlegen nur die Sicherheitsleistung, zu einer Zahlung des Kaufpreises kommt es nicht. Dennoch werden die Ersteigerer direkt mit Zuschlag Eigentümer und können direkt Nutzungen aus der Immobilie ziehen. Die Immobilie wird (weiter) heruntergewirtschaftet. Bis die Immobilie erneut versteigert werden kann, vergehen häufig mehrere Monate. Gegen diesen Missbrauch soll vorgegangen werden.
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Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude (Di, 12 Mär 2024)
Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude Haus & Grund fordert Flexibilität bei nationaler Umsetzung Entgegen den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission wird es keine Mindestenergiestandards für Wohngebäude geben. „Bei der anstehenden Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht fordern wir die Bundesregierung auf, den Eigentümern ein Höchstmaß an Flexibilität auf dem Weg zur Klimaneutralität zu geben.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen finalen Abstimmung des EU-Parlaments über die Gebäudeeffizienzrichtlinie. Mit der neuen Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bis 2030 16 Prozent Primärenergie einzusparen im Vergleich zu 2020. Die Hälfte der Einsparungen soll durch die Modernisierung des Gebäudebestands mit den schlechtesten energetischen Eigenschaften erfolgen. Nach Angaben von Haus & Grund hängt es maßgeblich vom deutschen Umsetzungsgesetz ab, wie sich die neuen EU-Vorgaben auf die Wertentwicklung von Gebäuden auswirken wird. „Wir haben schon beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass Gebäude, die über fossil betriebene Heizungen verfügen, deutlich an Wert verlieren. Die Bundesregierung sollte also ihre Fehler nicht wiederholen und dieses Mal mit Bedacht vorgehen, um massive Wertverluste zu vermieden. Immerhin bilden Immobilien das Gros der Vermögen privater Haushalte“, erläuterte Warnecke. Klar sei, dass in den kommenden Jahren viel Geld investiert werden müsse. Laut der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen entsprechen 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland etwa 2,4 Millionen Wohngebäuden. Wenn man diese Bauten auch nur zum Teil modernisiere, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen, fielen hier Investitionskosten von jährlich mindestens 17,2 Milliarden Euro bis 2030 an. Bis 2030 entspricht dies also einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Bei 2,4 Millionen Gebäuden seien dies etwa 58.000 Euro pro Gebäude.
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Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein (Mo, 11 Mär 2024)
Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein Haus & Grund nimmt im Bundestag Stellung Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung ab. „Eine Versicherungspflicht verhindert keinen einzigen Schadensfall. Deshalb sollten wirksame Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Starkregen und Überflutungen im Mittelpunkt stehen.“ Das sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Bundestag. Eine Pflichtversicherung würde die Kosten des Wohnens weiter erhöhen. Die Eigentümer stünden ohnehin vor enormen finanziellen Herausforderungen – beispielsweise durch zwingende Modernisierungen in Folge der Energiewende und des demografischen Wandels sowie durch die Reform der Grundsteuer. Vor diesem Hintergrund plädiert Haus & Grund dafür alles zu unterlassen, was die Kostenbelastungen für Hauseigentümer und Mieter weiter erhöht. „Eigentümer haben ein starkes Interesse daran, Elementarschäden an ihren Gebäuden zu vermeiden. Viele Schäden können – wie der Verlust von Menschen und auch der Verlust von persönlichen Gegenständen – nicht in Geld aufgewogen werden.“ Erst wenn Länder und Kommunen ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen, könne über die Optimierung des Versicherungsschutzes nachgedacht werden. Hier gebe es Ideen wie etwa Opt-Out-Angebote der Versicherungen für Neu- und Bestandskunden. „Mit solchen Angeboten könnte die Verbreitung von Elementarschadenversicherungen ganz ohne Zwang spürbar erhöht werden“, betonte Warnecke.
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Haus & Grund für rasche Wachstumsimpulse (Mi, 21 Feb 2024)
Haus & Grund für rasche Wachstumsimpulse Sonder-AfA muss auch für Dachaufstockung und -ausbau gelten Anlässlich der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses spricht sich der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland für eine rasche Umsetzung des Wachstumschancengesetzes aus. „Das Gesetz würde einige wichtige Impulse für die gesamte Volkswirtschaft und besonders für den Wohnungssektor bringen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Die Sonder-Afa könne nur ein Anfang sein, sei aber als Signal, dass Bau- und damit Wohnkosten auch einmal sinken können, wichtig. Der Verband appellierte an die Bundesregierung, klarzustellen, dass die Sonder-AfA auch für Aufstockungen und Dachausbauten gelten. So könnten gerade auch private Eigentümer zusätzlichen Wohnraum schaffen, ohne weitere Flächen in Anspruch nehmen zu müssen.
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Beim Heizungsgesetz fehlt soziale Flankierung in weiten Teilen (Di, 20 Feb 2024)
Beim Heizungsgesetz fehlt soziale Flankierung in weiten Teilen Haus & Grund fordert: Keine Pflichten ohne Förderung Auf die Förderung des Einbaus klimaneutraler Heizungen müssen private Vermieter und damit auch ihre Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mindestens bis August warten. Das geht aus einer Information der staatlichen Förderbank KfW hervor. „Die Versprechen von Minister Habeck erweisen sich immer mehr als Luftnummer“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die verschobenen Förderungen für einen Heizungstausch. Er wies darauf hin, dass bereits ein Fünftel aller Kommunen mit der Aufstellung und Umsetzung von Wärmeplänen befasst sei. Damit gelte in vielen Kommunen das Heizungsgesetz mit allen Konsequenzen für die Eigentümer. „Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, dass die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Heizen erst gelten zu lassen, wenn Fördergelder auch beantragt werden können. Alles andere widerspricht den Zusagen vom Sommer vergangenen Jahres und untergräbt die Akzeptanz der Wärmewende“, unterstrich Warnecke.
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Es geht weiter: Noch mehr Musterklagen gegen die Grundsteuer (Do, 11 Jan 2024)
Es geht weiter: Noch mehr Musterklagen gegen die Grundsteuer Haus & Grund und Bund der Steuerzahler jetzt auch in NRW aktiv Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen beide Verbände ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten beim • Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23 • Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23 • Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23 • Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr Darüber hinaus unterstützen beide Verbände inzwischen ein Beschwerde-Verfahren als Musterverfahren, in dem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegen zwei Grundsteuerwertbescheide im vergangenen Jahr noch die Aussetzung der Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung gewährt hatte. Diese Verfahren sind nun beim Bundesfinanzhof anhängig, weil das Finanzamt gegen den Beschluss des Finanzgerichts Beschwerde erhoben hat. Hier lauten die Aktenzeichen: II B 79/23 und II B 78/23. Die Klagen vor den Finanzgerichten und das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof richten sich alle gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärte und der Gesetzgeber aufgefordert war, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Die neue Grundsteuer soll aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge von den Kommunen ab 2025 erhoben werden. Haus & Grund und BdSt halten die neue Bewertung im Bundesmodell für verfassungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein von den Verbänden in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof aus dem vergangenen Jahr. Das Gutachten wird im Rahmen der Klagen und der Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zur Begründung eingebracht. Gerade die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich, kritisieren Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Im Einzelnen: Nordrhein-Westfalen • In Düsseldorf geht es um zwei Eigentumswohnungen im selben Objekt (Baujahr 1955) derselben Eigentümerin. Die erste Wohnung ist 58, die zweite Wohnung ist 60 Quadratmeter groß. Aufgrund des Ansatzes eines höheren pauschalen Mietwertes für die kleinere Wohnung wurde hier ein Grundsteuerwert von 164.000 Euro festgestellt. Damit liegt die kleinere Wohnung rund 20.000 Euro über dem Wert der größeren Wohnung. • In Köln handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmeter. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent zu der bisherigen Bewertung. Im Einzelnen: Beschwerde-Verfahren in Rheinland-Pfalz Mittlerweile hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei weiteren Fällen die Aussetzung der Vollziehung zweier Grundsteuerwertfeststellungsbescheide beschieden. Verfahrensrechtlich bedeutet dies, dass die festgesetzte Steuer nicht gezahlt und vollstreckt werden kann, bis im Hauptsacheverfahren (Klage) endgültig entschieden ist. Dies würde bedeuten, dass in den beiden betroffenen Fällen eine festgesetzte Grundsteuer ab 2025 nicht gezahlt werden muss, solange die Aussetzung der Vollziehung weiter besteht. Gegen diesen Beschluss hat aber das Finanzamt Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof erhoben, sodass das einstweilige Verfahren nun vor dem höchsten deutschen Steuergericht verhandelt werden muss. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in diesem Verfahren erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Bundesmodell begründet. Mittlerweile unterstützen beide Verbände auch hier die Eigentümer im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Beide Verbände wollen somit eine schnellstmögliche eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen. Nur so kann Klarheit für die Eigentümer und Kommunen geschaffen werden. Das können Eigentümer jetzt tun Mit ihren Musterklagen lassen Haus & Grund und der BdSt prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklage berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Kommunen bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgrund der aktuell festgestellten Grundsteuer- oder Äquivalenzwerte und der darauf beruhenden Grundsteuermessbeträge zum 1. Januar 2025 die Grundsteuer neu feststellen werden. Die hier neu bekannt gegebenen Werte müssen die Eigentümer zunächst zahlen.
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CO2-Bepreisung bringt Rekordeinnahmen für den Staat (Do, 04 Jan 2024)
CO2-Bepreisung bringt Rekordeinnahmen für den Staat Haus & Grund: Klimageld muss in diesem Jahr eingeführt werden 2023 hat der Staat 18,4 Milliarden Euro aus der Bepreisung von CO2-Emissionen eingenommen. Das sind 40 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Besonders stark war der Anstieg mit 67 Prozent bei der Bepreisung von CO2 in den Bereichen Wärme und Verkehr. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin und verweist auf aktuelle Zahlen der Deutschen Emissionshandelsstelle. „Ein Klimageld ist dringender denn je. Die CO2-Bepreisung darf die Bürgerinnen und Bürger nicht ärmer machen, sondern soll zu klimafreundlichem Verhalten anreizen. Deshalb müssen die enormen Staatseinnahmen in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an jeden einzelnen Bürger zurückgegeben werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Die für den nationalen Emissionshandel zuständige Emissionshandelsstelle geht davon aus, dass die Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich im vergangenen Jahr gesunken sind. Die Einnahmensteigerung sei durch einen Nachholbedarf bei den Unternehmen zurückzuführen, die den Erwerb von Emissionsrechten von 2022 auf 2023 verschoben hätten. „Der CO2-Preis wirkt – besser und zielgerechter als jedes andere Instrument. Es ist jedoch nur mit einem von der Ampel-Koalition auch vereinbarten Klimageld vollständig. Mit diesem Klimageld würde ein sozialer Ausgleich geschaffen und die Lenkungswirkung des CO2-Preises hin zu klimaneutralem Verhalten vollständig beibehalten. Wer Klimaschutz ernst nimmt, verzichtet auf Ordnungsrecht und führt das Klimageld endlich ein“, stellte Warnecke fest.
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