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Dipl.-Ing. Jasper Göritz



Presseerklärungen

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Haus & Grund

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (Wed, 24 Apr 2024)
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft begrüßt das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit Eingriffe ins Mietrecht werden allerdings abgelehnt! Berlin, 24.04.2024 – Das Bundeskabinett hat heute den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) gebilligt. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die privaten Haus- und Grundeigentümer begrüßen angesichts stetig steigender Zahlen von Wohnungs- und Obdachlosen in Deutschland die Initiative des Bundes für einen nationalen Aktionsplan grundsätzlich. Seit dem Start der Initiative im März 2023 standen die genannten Verbände, aber auch Vertreter von Sozialverbänden, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe, von Kommunen und Ländern dem Bund bei der Erarbeitung des NAP W beratend zur Seite. Wir sehen vor allem positiv, dass mit dem NAP W die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland noch mehr Aufmerksamkeit bekommt und damit die Notwendigkeit erkannt wird, Menschen in Not und ohne Dach über dem Kopf oder ohne eigene Wohnung zu unterstützen und die Präventionsarbeit zu stärken, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Darüber hinaus bietet der NAP W eine gute nationale Plattform, um die verschiedenen Akteure auf den verschiedenen Ebenen miteinander zu vernetzen, die Zusammenarbeit zu intensivieren und durch den Austausch voneinander zu lernen. Allerdings sehen die beteiligten Verbände nicht, inwieweit die Diskussion zur Mietpreisbremse dazu beiträgt, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Vielmehr gilt es, die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Wohnungsbau zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der Wohnungsanbieter, die sich für die sozialen Belange von Wohnungs- und Obdachlosen einsetzen, zu stärken. Mit der Billigung des NAP W durch das Bundeskabinett wird nunmehr seitens des Bundes bekräftigt, eine Änderung im Mietrecht vorzunehmen. Mietrechtliche Änderungen wurden erstmalig im Januar 2024 vom Bund in den NAP W als Maßnahme zur Reduzierung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit aufgenommen. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben sich frühzeitig gegen eine Verschärfung des Mietrechts ausgesprochen. Statt Investitionsbremsen in Form von immer schärferen Mietrechtseingriffen helfen den Wohnungssuchenden nur neue bezahlbare Wohnungen, deren Bau wieder ermöglicht werden muss. Erst vor wenigen Tagen wurde die Absicht der Regierung bekannt, die Mietpreisbremse zu verlängern. Es wird befürchtet, dass die Umsetzung weiterer mietrechtlicher Änderungen die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen wird und mit dem gemeinsamen Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu reduzieren, nicht vereinbar ist. Zuletzt haben die Verbände Ende März 2024 in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des NAP W deutlich gemacht, an welchen Punkten noch Verbesserungspotenzial herrscht. So wurde darauf hingewiesen, dass ein deutlich stärkeres Engagement des Bundes und der Länder zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus notwendig ist. Zudem fehlt bislang ein klares Umsetzungskonzept für den NAP W. Der vorhandene Maßnahmenkatalog ist weder priorisiert noch mit Zeit- und Kostenplänen hinterlegt. Unklar ist zudem, welche Wirkung die Einzelmaßnahmen mit Blick auf das Ziel 2030 entfalten können und welche personelle und finanzielle Unterstützung den Trägern der einzelnen Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft engagiert sich seit jeher intensiv auch auf sozialer Ebene gegen Wohnungslosigkeit. In den Kommunen bestehen dazu bundesweit zahlreiche Kooperationen mit sozialen Trägern, um den betroffenen Menschen langfristig günstigen Wohnraum sowie soziale Betreuungsangebote bereit zu stellen und durch geeignete Präventionsmaßnahmen Mieter vor Wohnungslosigkeit zu schützen. Es ist daher unverständlich, dass diejenigen, die für mehr Wohnungen in Deutschland sorgen und sich für Mieter in finanziellen Notlagen verantwortlich einsetzen, durch mietrechtliche Änderungen in ihrer Handlungsfähigkeit immer weiter eingeschränkt werden und damit das ohnehin sehr ambitionierte Ziel des NAP W, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu beseitigen, unnötig erschwert wird.“ Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen: „Mietrecht auf dem Rücken der Schwächsten der Gesellschaft lösen zu wollen, passt nicht zur Wichtigkeit und dem Ziel des NAP W. Das ist kontraproduktiv. Was wir jetzt brauchen, sind klare Konzepte, wie wir schnell Wohnraum für von Obdachlosigkeit betroffene Menschen schaffen können und wie das bezahlt wird!“ Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland: „Haus & Grund ist über viele seiner 860 Vereine bundesweit in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit engagiert. Kooperation und Austausch mit den Behörden sorgen vielerorts dafür, dass es erst gar nicht zur Wohnungslosigkeit kommt, und dass Wohnraum zur Verfügung steht. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum das Bauministerium dieses Engagement nun durch die Ankündigung von Mietrechtsverschärfungen in dem NAP W gefährdet. Ein NAP W, in dem die privaten Eigentümer als größte Anbietergruppe von Mietwohnungen nur als Feigenblatt dienen sollen, ist dem Anliegen der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit keinesfalls dienlich.“  Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA): „Viele ZIA-Mitglieder ob Familienstiftungen wie Becker & Kries, gewerbliche Wohnungsunternehmen, wie LEG und Vonovia SE oder kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen, sind bereits in Projekten und Initiativen zur Wohnungslosigkeit auf Bundes- und Länderebene aktiv: Beispielsweise bundesweit beim Housing-First-Ansatz, zur Prävention im Berliner Projekt ‚Social B&B‘ oder in eigenen Stiftungen wie der LEG-‚Stiftung – Dein Zuhause hilft‘.“ Mattner betont: „Der ZIA setzt sich mit seinem gemeinsam mit dem Mieterbund formulierten Ethikkodex dafür ein, dass niemand seine Wohnung durch aufgelaufene Mietrückstände verliert. Unsere Mitglieder haben ein Härtefallmanagement, um Mieterinnen und Mietern in Notlagen zu helfen.“
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Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld (Mo, 15 Apr 2024)
Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld Erstattung an die Bürger muss 2025 kommen „Die kleinteilige, sektorspezifische Klimaschutzpolitik in Deutschland ist gescheitert. Sie sollte sich konsequent an einer sektorübergreifenden und mindestens europaweiten CO2-Bepreisung ausrichten.“ Das fordert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Vorstellung des Prüfberichts durch den Expertenrat für Klimafragen. Erfreut zeigte sich der Verbandspräsident darüber, dass das Bundesfinanzministerium nun offenbar einen Auszahlungsmechanismus entwickelt hat, der ab dem kommenden Jahr einsatzbereit sei. „Der Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an jede Bürgerin und jeden Bürger in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes steht nun nichts mehr im Wege. Das Klimageld ist zentral für die Akzeptanz des Klimaschutzes“, unterstrich Warnecke. Die jährliche Überprüfung der CO2-Emissionsminderungen in jedem einzelnen Wirtschaftssektor mit anschließenden Sofortprogrammen wird den jeweiligen Besonderheiten nach Ansicht von Haus & Grund nicht gerecht. So sei es praxisfern, beispielsweise im Gebäudesektor Klimaschutzinvestitionen Jahr für Jahr detailliert steuern zu wollen. Zudem seien die jährlichen sektorspezifischen Emissionsmessungen mit sehr viel Unsicherheit behaftet. Warnecke resümierte: „Das aktuelle Klimaschutzgesetz bildet diese Gegebenheiten überhaupt nicht ab. Das kann nur eine transparente und langfristig ausgerichtete CO2-Bepreisung mit einem Klimageld.“
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Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen (Mi, 10 Apr 2024)
Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Ampel-Regierung offenbar vorerst keine weiteren Mietrechtsverschärfungen plant. „Gerade die über fünf Millionen Kleinvermieter wären von den ursprünglich geplanten Maßnahmen betroffen, obwohl gerade diese Gruppe für ein soziales Miteinander steht. Der Bundesjustizminister hat richtig erkannt, dass die vermietenden Privatpersonen auch mit Blick auf die Energiewende keine weiteren Verschärfungen tragen können“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Als vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich bezeichnete Warnecke die geplante nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläuterte Warnecke. Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen zu senken sowie bei der Erstellung von Mietspiegeln die Mietverträge der letzten sieben Jahre heranzuziehen. Beide Verschärfungen würden insbesondere private Kleinvermieter treffen. Gerade Kleinvermieter haben Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und nur dort Kappungsgrenzen kämen zum Tragen. Zudem seien diese mangels Vergleichswohnung bei Mieterhöhungen auf örtliche Mietspiegel angewiesen. Wohnungsunternehmen stünden andere Möglichkeiten zur Begründung von Mieterhöhungen offen. „Dass die Ampel bei diesen Plänen noch einmal in sich gehen und prüfen will, ist wichtig und richtig“, stellte Warnecke fest.
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Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien (Mi, 13 Mär 2024)
Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien Unseriöse Geschäftspraktiken konsequent unterbinden Die Problematik der sogenannten Schrottimmobilien ist in vielen deutschen Regionen allgegenwärtig. Diese Gebäude verfallen zusehends und beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild, sondern auch den Wert der umliegenden Immobilien. Als Interessenvertretung der rechtschaffenen Eigentümer setzt sich Haus & Grund vehement für eine Lösung dieses Problems ein. „Die vom Bundesjustizminister auf den Weg gebrachten Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das heute vom Bundeskabinett beschlossene Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz. Haus & Grund appelliert an die zuständigen Behörden, die neuen Regelungen konsequent umzusetzen. Insbesondere die erweiterte gerichtliche Verwaltung und die verbesserte Kontrolle der Zwangsversteigerungsverfahren sind entscheidend, um Missbräuche zu verhindern. Haus & Grund fordert, dass unseriöse Geschäftspraktiken konsequent geahndet werden. Bußgelder und der Ausschluss von weiteren Ersteigerungen sind angemessene Maßnahmen, um den Missbrauch von Schrottimmobilien einzudämmen. „Die Bekämpfung von Schrottimmobilien ist nicht nur im Interesse der Eigentümer, sondern ist für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung. Es ist wichtig, dass unsere Städte attraktiv und lebenswert bleiben“, erklärte Warnecke. Hintergrund: Immer wieder werden (Schrott-)Immobilien zu übersteigerten Werten ersteigert. Die Ersteigerer hinterlegen nur die Sicherheitsleistung, zu einer Zahlung des Kaufpreises kommt es nicht. Dennoch werden die Ersteigerer direkt mit Zuschlag Eigentümer und können direkt Nutzungen aus der Immobilie ziehen. Die Immobilie wird (weiter) heruntergewirtschaftet. Bis die Immobilie erneut versteigert werden kann, vergehen häufig mehrere Monate. Gegen diesen Missbrauch soll vorgegangen werden.
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Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude (Di, 12 Mär 2024)
Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude Haus & Grund fordert Flexibilität bei nationaler Umsetzung Entgegen den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission wird es keine Mindestenergiestandards für Wohngebäude geben. „Bei der anstehenden Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht fordern wir die Bundesregierung auf, den Eigentümern ein Höchstmaß an Flexibilität auf dem Weg zur Klimaneutralität zu geben.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen finalen Abstimmung des EU-Parlaments über die Gebäudeeffizienzrichtlinie. Mit der neuen Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bis 2030 16 Prozent Primärenergie einzusparen im Vergleich zu 2020. Die Hälfte der Einsparungen soll durch die Modernisierung des Gebäudebestands mit den schlechtesten energetischen Eigenschaften erfolgen. Nach Angaben von Haus & Grund hängt es maßgeblich vom deutschen Umsetzungsgesetz ab, wie sich die neuen EU-Vorgaben auf die Wertentwicklung von Gebäuden auswirken wird. „Wir haben schon beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass Gebäude, die über fossil betriebene Heizungen verfügen, deutlich an Wert verlieren. Die Bundesregierung sollte also ihre Fehler nicht wiederholen und dieses Mal mit Bedacht vorgehen, um massive Wertverluste zu vermieden. Immerhin bilden Immobilien das Gros der Vermögen privater Haushalte“, erläuterte Warnecke. Klar sei, dass in den kommenden Jahren viel Geld investiert werden müsse. Laut der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen entsprechen 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland etwa 2,4 Millionen Wohngebäuden. Wenn man diese Bauten auch nur zum Teil modernisiere, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen, fielen hier Investitionskosten von jährlich mindestens 17,2 Milliarden Euro bis 2030 an. Bis 2030 entspricht dies also einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Bei 2,4 Millionen Gebäuden seien dies etwa 58.000 Euro pro Gebäude.
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Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein (Mo, 11 Mär 2024)
Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein Haus & Grund nimmt im Bundestag Stellung Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung ab. „Eine Versicherungspflicht verhindert keinen einzigen Schadensfall. Deshalb sollten wirksame Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Starkregen und Überflutungen im Mittelpunkt stehen.“ Das sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Bundestag. Eine Pflichtversicherung würde die Kosten des Wohnens weiter erhöhen. Die Eigentümer stünden ohnehin vor enormen finanziellen Herausforderungen – beispielsweise durch zwingende Modernisierungen in Folge der Energiewende und des demografischen Wandels sowie durch die Reform der Grundsteuer. Vor diesem Hintergrund plädiert Haus & Grund dafür alles zu unterlassen, was die Kostenbelastungen für Hauseigentümer und Mieter weiter erhöht. „Eigentümer haben ein starkes Interesse daran, Elementarschäden an ihren Gebäuden zu vermeiden. Viele Schäden können – wie der Verlust von Menschen und auch der Verlust von persönlichen Gegenständen – nicht in Geld aufgewogen werden.“ Erst wenn Länder und Kommunen ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen, könne über die Optimierung des Versicherungsschutzes nachgedacht werden. Hier gebe es Ideen wie etwa Opt-Out-Angebote der Versicherungen für Neu- und Bestandskunden. „Mit solchen Angeboten könnte die Verbreitung von Elementarschadenversicherungen ganz ohne Zwang spürbar erhöht werden“, betonte Warnecke.
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Haus & Grund für rasche Wachstumsimpulse (Mi, 21 Feb 2024)
Haus & Grund für rasche Wachstumsimpulse Sonder-AfA muss auch für Dachaufstockung und -ausbau gelten Anlässlich der heutigen Sitzung des Vermittlungsausschusses spricht sich der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland für eine rasche Umsetzung des Wachstumschancengesetzes aus. „Das Gesetz würde einige wichtige Impulse für die gesamte Volkswirtschaft und besonders für den Wohnungssektor bringen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Die Sonder-Afa könne nur ein Anfang sein, sei aber als Signal, dass Bau- und damit Wohnkosten auch einmal sinken können, wichtig. Der Verband appellierte an die Bundesregierung, klarzustellen, dass die Sonder-AfA auch für Aufstockungen und Dachausbauten gelten. So könnten gerade auch private Eigentümer zusätzlichen Wohnraum schaffen, ohne weitere Flächen in Anspruch nehmen zu müssen.
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Beim Heizungsgesetz fehlt soziale Flankierung in weiten Teilen (Di, 20 Feb 2024)
Beim Heizungsgesetz fehlt soziale Flankierung in weiten Teilen Haus & Grund fordert: Keine Pflichten ohne Förderung Auf die Förderung des Einbaus klimaneutraler Heizungen müssen private Vermieter und damit auch ihre Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften mindestens bis August warten. Das geht aus einer Information der staatlichen Förderbank KfW hervor. „Die Versprechen von Minister Habeck erweisen sich immer mehr als Luftnummer“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die verschobenen Förderungen für einen Heizungstausch. Er wies darauf hin, dass bereits ein Fünftel aller Kommunen mit der Aufstellung und Umsetzung von Wärmeplänen befasst sei. Damit gelte in vielen Kommunen das Heizungsgesetz mit allen Konsequenzen für die Eigentümer. „Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, dass die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie beim Heizen erst gelten zu lassen, wenn Fördergelder auch beantragt werden können. Alles andere widerspricht den Zusagen vom Sommer vergangenen Jahres und untergräbt die Akzeptanz der Wärmewende“, unterstrich Warnecke.
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Es geht weiter: Noch mehr Musterklagen gegen die Grundsteuer (Do, 11 Jan 2024)
Es geht weiter: Noch mehr Musterklagen gegen die Grundsteuer Haus & Grund und Bund der Steuerzahler jetzt auch in NRW aktiv Nach Berlin und Rheinland-Pfalz sind jetzt auch in Nordrhein-Westfalen zwei von Haus & Grund Deutschland und dem Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht worden. Damit setzen beide Verbände ihr Engagement fort und helfen weiteren Eigentümern, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Die Aktenzeichen lauten beim • Finanzgericht Berlin-Brandenburg: 3 K 3142/23 • Finanzgericht Rheinland-Pfalz: 4 K 1205/23 • Finanzgericht Köln: 4 K 2189/23 • Finanzgericht Düsseldorf: 11 K 2310/23 Gr und 11 K 2309/23 Gr Darüber hinaus unterstützen beide Verbände inzwischen ein Beschwerde-Verfahren als Musterverfahren, in dem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gegen zwei Grundsteuerwertbescheide im vergangenen Jahr noch die Aussetzung der Vollziehung im einstweiligen Rechtsschutz wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung gewährt hatte. Diese Verfahren sind nun beim Bundesfinanzhof anhängig, weil das Finanzamt gegen den Beschluss des Finanzgerichts Beschwerde erhoben hat. Hier lauten die Aktenzeichen: II B 79/23 und II B 78/23. Die Klagen vor den Finanzgerichten und das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof richten sich alle gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärte und der Gesetzgeber aufgefordert war, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Die neue Grundsteuer soll aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge von den Kommunen ab 2025 erhoben werden. Haus & Grund und BdSt halten die neue Bewertung im Bundesmodell für verfassungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein von den Verbänden in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof aus dem vergangenen Jahr. Das Gutachten wird im Rahmen der Klagen und der Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zur Begründung eingebracht. Gerade die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich, kritisieren Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke und BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Im Einzelnen: Nordrhein-Westfalen • In Düsseldorf geht es um zwei Eigentumswohnungen im selben Objekt (Baujahr 1955) derselben Eigentümerin. Die erste Wohnung ist 58, die zweite Wohnung ist 60 Quadratmeter groß. Aufgrund des Ansatzes eines höheren pauschalen Mietwertes für die kleinere Wohnung wurde hier ein Grundsteuerwert von 164.000 Euro festgestellt. Damit liegt die kleinere Wohnung rund 20.000 Euro über dem Wert der größeren Wohnung. • In Köln handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmeter. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent zu der bisherigen Bewertung. Im Einzelnen: Beschwerde-Verfahren in Rheinland-Pfalz Mittlerweile hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in zwei weiteren Fällen die Aussetzung der Vollziehung zweier Grundsteuerwertfeststellungsbescheide beschieden. Verfahrensrechtlich bedeutet dies, dass die festgesetzte Steuer nicht gezahlt und vollstreckt werden kann, bis im Hauptsacheverfahren (Klage) endgültig entschieden ist. Dies würde bedeuten, dass in den beiden betroffenen Fällen eine festgesetzte Grundsteuer ab 2025 nicht gezahlt werden muss, solange die Aussetzung der Vollziehung weiter besteht. Gegen diesen Beschluss hat aber das Finanzamt Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof erhoben, sodass das einstweilige Verfahren nun vor dem höchsten deutschen Steuergericht verhandelt werden muss. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in diesem Verfahren erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Bewertung im Bundesmodell begründet. Mittlerweile unterstützen beide Verbände auch hier die Eigentümer im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof. Beide Verbände wollen somit eine schnellstmögliche eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiführen. Nur so kann Klarheit für die Eigentümer und Kommunen geschaffen werden. Das können Eigentümer jetzt tun Mit ihren Musterklagen lassen Haus & Grund und der BdSt prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklage berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass die Kommunen bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgrund der aktuell festgestellten Grundsteuer- oder Äquivalenzwerte und der darauf beruhenden Grundsteuermessbeträge zum 1. Januar 2025 die Grundsteuer neu feststellen werden. Die hier neu bekannt gegebenen Werte müssen die Eigentümer zunächst zahlen.
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CO2-Bepreisung bringt Rekordeinnahmen für den Staat (Do, 04 Jan 2024)
CO2-Bepreisung bringt Rekordeinnahmen für den Staat Haus & Grund: Klimageld muss in diesem Jahr eingeführt werden 2023 hat der Staat 18,4 Milliarden Euro aus der Bepreisung von CO2-Emissionen eingenommen. Das sind 40 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Besonders stark war der Anstieg mit 67 Prozent bei der Bepreisung von CO2 in den Bereichen Wärme und Verkehr. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin und verweist auf aktuelle Zahlen der Deutschen Emissionshandelsstelle. „Ein Klimageld ist dringender denn je. Die CO2-Bepreisung darf die Bürgerinnen und Bürger nicht ärmer machen, sondern soll zu klimafreundlichem Verhalten anreizen. Deshalb müssen die enormen Staatseinnahmen in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an jeden einzelnen Bürger zurückgegeben werden“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Die für den nationalen Emissionshandel zuständige Emissionshandelsstelle geht davon aus, dass die Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich im vergangenen Jahr gesunken sind. Die Einnahmensteigerung sei durch einen Nachholbedarf bei den Unternehmen zurückzuführen, die den Erwerb von Emissionsrechten von 2022 auf 2023 verschoben hätten. „Der CO2-Preis wirkt – besser und zielgerechter als jedes andere Instrument. Es ist jedoch nur mit einem von der Ampel-Koalition auch vereinbarten Klimageld vollständig. Mit diesem Klimageld würde ein sozialer Ausgleich geschaffen und die Lenkungswirkung des CO2-Preises hin zu klimaneutralem Verhalten vollständig beibehalten. Wer Klimaschutz ernst nimmt, verzichtet auf Ordnungsrecht und führt das Klimageld endlich ein“, stellte Warnecke fest.
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Ampel-Regierung sorgt für Förderchaos (Do, 14 Dez 2023)
Ampel-Regierung sorgt für Förderchaos Vermieter und Mieter bleiben nun doch benachteiligt „Die Ampel-Regierung sorgt mit ihrer Planlosigkeit für Frust und Abwarten bei den privaten Vermietern.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die jüngsten Entscheidungen zur Förderung des Heizungstauschs im Zuge der Einigung über den Bundeshaushalt 2024. Dass private Vermieter nun doch nicht eine Zusatzförderung bekämen, wenn sie sich schnell für einen Wechsel zu einer klimaneutralen Heizung entscheiden, sei klima- und sozialpolitisch nicht nachvollziehbar. „Von einer staatlichen Förderung profitieren Mieter unmittelbar. Dass die Förderung nun deutlich geringer ausfällt als zugesagt, wird die Wärmewende für Mieter spürbar verteuern“, erläuterte Warnecke. Das ab 2024 geltende neue Heizungsgesetz sei ganz eng mit einer entsprechenden staatlichen Förderung des Wechsels hin zu klimaneutralen Heizungen verknüpft worden. Zunächst war der zusätzliche Geschwindigkeitsbonus lediglich für selbstnutzende Eigentümer vorgesehen. Haus & Grund habe sich dafür eingesetzt, diesen auch auf vermietende Eigentümer auszuweiten. Im Rahmen des Wohngipfels Ende September habe die Bundesregierung diese Kritik aufgenommen und verkündet, dass auch Vermieter diese Bonusförderung in Anspruch nehmen könnten. „Von diesem Weg der Gleichbehandlung aller Eigentümer weicht die Bundesregierung mit ihrem neuerlichen Schwenk ab. Mit diesem Hin und Her verspielt die Regierung Vertrauen, das bei den anstehenden Herausforderungen eigentlich dringend notwendig wäre“, sagte Warnecke.
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Erste Musterklagen gegen Grundsteuerbewertung eingereicht (Mo, 11 Dez 2023)
Erste Musterklagen gegen Grundsteuerbewertung eingereicht Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Aktenzeichen für Verfahren in Berlin und Rheinland-Pfalz liegen jetzt vor Haus & Grund Deutschland und Der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. In Berlin und Rheinland-Pfalz wurden schon die ersten von beiden Verbänden begleiteten Klagen eingereicht. Jetzt liegen die Aktenzeichen vor: 3 K 3142/23 beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg bzw. 4 K 1205/23 beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Damit können Eigentümer, die gegen ihren Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, nun das Ruhen des Verfahrens beantragen. Die Klagen richten sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell. Die neue Bewertung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hat, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen. Ab Januar 2025 sollen die Kommunen die neue Grundsteuer aufgrund der Bescheide über den Grundsteuerwert und die darauf festgesetzten Grundsteuermessbeträge erheben. BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke halten die neue Bewertung im Bundesmodell aus zahlreichen Gründen für verfassungswidrig und unterstützen das Ziel, das neue Bewertungsverfahren vom Bundesverfassungsgericht erneut prüfen zu lassen. Im Rahmen der Klagen wird das Rechtsgutachten von Professor Dr. Gregor Kirchhof, das beide Verbände in Auftrag gegeben hatten, zur Begründung eingebracht. Der Verfassungsrechtler war zu dem Ergebnis gekommen: Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Vor allem die pauschal anzusetzenden Mieten bei der Bewertung der Grundstücke und die Bodenrichtwerte beeinflussen die Werte der Grundstücke deutlich. Was Eigentümer jetzt tun können Mit ihren Musterklagen lassen beide Verbände prüfen, ob die Neubewertung der Grundstücke nach dem Bundesmodell verfassungsmäßig ist. Eigentümer können sich auf diese Musterklagen berufen und Einspruch gegen ihren Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert beim Finanzamt einlegen sowie das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen. Weitere Informationen: Neue Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler erheben erste Musterklagen (hausundgrund.de)
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Kein EU-Sanierungszwang (Fr, 08 Dez 2023)
Kein EU-Sanierungszwang Haus & Grund hält Kompromiss für tragbar Die EU verzichtet darauf, Hauseigentümern konkrete Sanierungspflichten aufzuerlegen. „Das ist ein gutes Ergebnis. Es gibt den Hauseigentümern die notwendige Flexibilität, ihre Gebäude bis 2045 klimaneutral umzubauen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. In den vergangenen zwei Jahren hatten sich die europäischen Eigentümerverbände dafür eingesetzt, dass die EU auf Mindestenergiestandards verzichtet. Diese hätten zu einem massiven Werteverfall, Vermögensverlust und zahlreichen Hausnotverkäufen geführt. „Diese Gefahr ist nun vom Tisch. Nichtsdestotrotz stehen die Hauseigentümer in Deutschland und ganz Europa vor enormen Herausforderungen“, stellt Warnecke fest. Denn die Einigung von Parlament, Kommission und Rat sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für den Wohnsektor sicherstellen müssen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent im Vergleich zu 2020 sinkt. „Um diese Ziele und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, bedarf es in Deutschland keine weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Sie wären sogar schädlich. Eine CO2-Bepreisung mit einer Rückgabe der Einnahmen an die Bürger in Form eines Klimageldes wäre der einfachste, günstigste und wirksamste Weg“, betonte Warnecke.
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Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung (Di, 28 Nov 2023)
Haus & Grund fordert seriöse Finanzierung der Heizungsförderung Große Verunsicherung bei privaten Eigentümern Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland dringt darauf, die Finanzierung der Förderung des Heizungstausches und von Effizienzmaßnahmen jetzt schnell seriös sicherzustellen. „Politische Willensbekundungen sind nicht geeignet, die derzeit große Verunsicherung bei den privaten Eigentümern abzubauen. Wir brauchen Fakten: Das Geld muss im kommenden Jahr zur Verfügung stehen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Er erinnerte daran, dass Haus & Grund Deutschland in dem novellierten Gebäudeenergiegesetz nur einen tragfähigen Kompromiss sehen konnte, weil es politisch eng mit entsprechenden Fördermitteln verknüpft wurde. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds stellt diese Förderung in Höhe von 19 Milliarden Euro in 2024 allerdings infrage. „Die Ampel-Koalition muss entweder das politische Versprechen einhalten und die Anforderungen des Heizungsgesetzes durch eine Förderung im vollen Umfang untersetzen oder alternativ das Heizungsgesetz aussetzen, bis eine tragfähige Finanzierungslösung gefunden ist“, unterstrich Warnecke.
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Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig (Mo, 27 Nov 2023)
Erstes Finanzgericht hält Grundsteuer für verfassungswidrig Haus & Grund will Verfahren bis zum Verfassungsgericht begleiten Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erhält gerichtliche Unterstützung in seiner Auffassung, dass die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz kritisierte in zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) vor allem die Grundstücksbewertung auf Grundlage der Bodenrichtwerte. „Die Bodenrichtwerte sind ein wesentlicher Grund, warum die neue Grundsteuer auf sehr wackligen Füßen steht. Für uns sind die beiden Entscheidungen Motivation, in unseren Musterfahren die Grundsteuer bis nach Karlsruhe zu tragen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. In einem Rechtsgutachten für Haus & Grund und den Bund der Steuerzahler hat Prof. Gregor Kirchhof gerade die Bodenrichtwerte für ungeeignet erachtet, Basis für eine Grundsteuer zu sein. Demnach ist die Steuerbemessung nach diesen durchschnittlichen Lagewerten oft ungenau. Dies gelte vor allem dann, wenn Gutachterausschüsse für ein Gebiet fehlten, wenn die Kaufpreissammlungen nicht ausreichten, wenn ein Bodenrichtwert nicht vorhanden sei und daher Werte vergleichbarer Flächen heranzuziehen seien oder wenn lagebedingte Wertminderungen entstünden. „Die Bodenrichtwerte weisen systematische Bewertungslücken auf. Die neue Grundsteuer darf so nicht erhoben werden“, forderte Warnecke abschließend.
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Faktischen Anschluss- und Benutzungszwang verhindern (Fr, 17 Nov 2023)
Faktischen Anschluss- und Benutzungszwang verhindern Dezentrale Heizungen auch in Wärmenetzgebieten langfristig fördern Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt davor, die Förderung dezentraler Heizungen in Gebieten auszuschließen, in denen ein Wärmenetz geplant ist. „Diesem Ansinnen von Netzbetreibern muss die Ampel-Regierung schnell und unmissverständlich eine Absage erteilen“, forderte der Präsident des Verbandes, Kai Warnecke, heute anlässlich der Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes im Bundestag. Nach Angaben des Verbandes sieht das Gesetz nicht vor, dass in geplanten Netzausbaugebieten auch tatsächlich Wärmenetze gebaut werden. Der im Raum stehende Förderausschluss für dezentrale Heizungen würde dazu führen, dass der Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen in den betreffenden Gebieten für viele private Eigentümer zu teuer würde. „Das wäre ein faktischer Anschluss- und Benutzungszwang, den es nicht geben darf. Ein Wärmenetz muss durch Preis und Leistung überzeugen und nicht, weil dezentrale Heizungen von der Förderung ausgeschlossen werden“, betonte Warnecke. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Ausbau und die Transformation der Netze erheblich mit Steuermitteln gefördert werden.
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Haus & Grund: Wärmewende jetzt neu organisieren (Do, 16 Nov 2023)
Haus & Grund: Wärmewende jetzt neu organisieren Kein Ordnungsrecht, dafür CO2-Bepreisung und Klimageld Die Bundesregierung sollte die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nutzen, um die Wärmewende im Gebäudebereich vollkommen neu aufzustellen. Das fordert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Der Plan, die Eigentümer mit Ordnungsrecht zu überziehen und dann diese Belastungen mit Steuergeld zu mildern, war und ist zum Scheitern verurteilt“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er plädierte dafür auf ordnungsrechtliche Vorgaben – wie beispielsweise das Heizungsgesetz – gänzlich zu verzichten. Stattdessen sollten CO2-Zertifikate und deren Preis den Eigentümern signalisieren, wann und wo die günstigsten Einsparpotenziale liegen. „Diese CO2-Bepreisung muss zwingend durch ein Pro-Kopf-Klimageld ergänzt werden. So fließen die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger zurück und es wird automatisch ein sozialer Ausgleich geschaffen“, erläuterte Warnecke. Es sei dann vor allem Aufgabe des Staates, Grundlagenforschung zu finanzieren und die Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen. Diese Aufgaben seien aus Steuermitteln zu finanzieren. Mit diesem auch von führenden Ökonomen favorisierten Klimaschutzansatz würden die Klimaziele bis 2045 punktgenau erreicht – allerdings zu deutlich geringeren Kosten als mit Ordnungsrecht.
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Nach Verfassungsgerichtsurteil: (Mi, 15 Nov 2023)
Nach Verfassungsgerichtsurteil: Haus & Grund fordert sichere Förderung oder Aussetzen des Heizungsgesetzes „Die Energiewende im Gebäudebestand muss endlich seriös finanziert werden oder das Gebäudeenergiegesetz ausgesetzt werden.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds. Die Politik der Bundesregierung verunsichert ein weiteres Mal die Eigentümer in Deutschland und torpediert das Erreichen der Klimaschutzziele.
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Haus & Grund: Heizungsaustausch dauerhaft und ausreichend fördern (Mi, 15 Nov 2023)
Haus & Grund: Heizungsaustausch dauerhaft und ausreichend fördern Vermieter und Selbstnutzer bei Förderung gleichbehandeln Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hält es für unabdingbar, dass zum Erreichen der ambitionierten Klimaziele der Heizungstausch dauerhaft gefördert wird. „Das Gelingen der Energiewende in den Häusern hängt entscheidend davon ab, dass die privaten Einzeleigentümer einen eigenen Zugang zu den Förderangeboten haben. Es darf sich nicht wiederholen, dass Unternehmen das Gros der Mittel abgreifen und Privatpersonen leer ausgehen“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Bereinigungssitzung des Bundestags-Haushaltsausschusses. Er wies darauf hin, dass über 80 Prozent der Wohngebäude Privatpersonen gehören und die Anzahl der zu erneuernden Heizungen entsprechend hoch ist. Haus & Grund begrüßt, dass der Haushaltsausschuss den ursprünglichen Förderrahmen erweitert hat. Nun können auch Vermieter eine zusätzliche Förderung erhalten, wenn sie frühzeitig ihre Heizung modernisieren. „Im Gegensatz zu selbstnutzenden Eigentümern können Vermieterhaushalte aber nach wie vor keinen Bonus in Anspruch nehmen, wenn sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das ist ungerecht und muss dringend korrigiert werden“, forderte Warnecke. Die aktuelle Ungleichbehandlung würde vor allem vermietende Rentnerhaushalte benachteiligen.
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Umfrage: Ampel-Politik bremst private Vermieter  (Fr, 10 Nov 2023)
Umfrage: Ampel-Politik bremst private Vermieter Haus & Grund fordert verlässliche Förderung und einfache Gesetze Private Vermieter investieren regelmäßig in klimaschützende Maßnahmen. Etwa 40 Prozent aller privaten Vermieter haben in den vergangenen zehn Jahren ihre Heizungen erneuert. Das geht aus der diesjährigen Befragung von Haus & Grund Deutschland unter 1.500 Vermietern hervor. „Die Pläne für zukünftige Klimaschutzmaßnahmen aber wurden aufgrund von Unsicherheiten durch Diskussionen über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und steigende Preise ausgebremst“, berichtete Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Erschwerend komme hinzu, dass nur etwa ein Drittel der Befragten plane, staatliche Förderprogramme für energetische Sanierungen oder klimaneutrale Heizungen zu nutzen. Fast zwei Drittel der Befragten finanzierten gebäudebezogene Maßnahmen ausschließlich oder hauptsächlich mit Eigenkapital. „Die Ergebnisse zeigen eindeutig: Wir brauchen einfach zugängliche und ausreichend ausgestattete Förderprogramme. Wir brauchen zudem ein Mietrecht, dass den Vermietern eine faire Beteiligung der Mieter an den Modernisierungskosten ermöglicht. Und wir brauchen einfache Gesetze, die von vermietenden Privatpersonen verstanden werden können.“ So fasste Warnecke die Folgerungen aus der Umfrage zusammen. Der Großteil der Mitglieder von Haus & Grund engagiert sich auf dem Wohnungsmarkt als private Vermieter. Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zeigen, dass 75 Prozent dieser Vermieter zwischen einer und fünf Wohneinheiten vermieten. Über die Hälfte von ihnen kümmert sich persönlich um die Verwaltung und pflegt direkten Kontakt zu ihren Mietern. Ein Drittel aller privaten Vermieter erhöht die Miete in der Regel nur bei Neuvermietung. Konflikte treten hauptsächlich aufgrund von Nichteinhaltungen oder Missachtungen der Hausordnung auf.
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Kein Heizungsgesetz ohne Förderung! (Di, 24 Okt 2023)
Kein Heizungsgesetz ohne Förderung! Eigentümer brauchen Klarheit bei der Sanierungsförderung Der aktuelle Streit in der Ampel-Koalition über die Förderung beim Heizungstausch sei Gift für die Energiewende. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke forderte die Bundesregierung auf, den Streit beizulegen und dafür zu sorgen, dass die Förderung zeitgleich zum Inkrafttreten des Heizungsgesetzes stehen müsse. „Im Notfall muss das Heizungsgesetz verschoben werden“, betonte Warnecke und erinnerte an das Versprechen, dass niemand bei der Energiewende finanziell überfordert werde. Er warnte zudem, Förderkürzungen durch die Hintertür vorzunehmen. Es sei richtig, dass nun auch private Vermieter den Geschwindigkeitsbonus erhielten. Hinzukommen müsse nun auch der Einkommensbonus für alle – auch für private Vermieter. Diese notwendigen Korrekturen dürften jedoch nicht zulasten der Förderhöhe gehen oder an unerreichbare Bedingungen geknüpft werden. „Versprochen wurde eine bis zu 75-prozentige Förderung der Kosten eines Heizungstauschs. Dabei muss es bleiben“, forderte der Verbandschef. Alles andere wäre ein weiterer Vertrauensbruch, der die Energiewende belasten würde.
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Klimaschutz darf nicht zum Verkaufsvehikel für die Industrie verkommen (Fr, 13 Okt 2023)
Klimaschutz darf nicht zum Verkaufsvehikel für die Industrie verkommen Bauprodukte und Haustechnik müssen funktionieren und bezahlbar sein „Peinlich berührt habe ich diese Schreiben zur Kenntnis genommen.“ So kommentierte heute Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke jüngst versandte Briefe zahlreicher Baustoffhersteller sowie der Verbände BDI und BDEW an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Darin fordert die Industrie, dass die EU gesetzlichen Modernisierungszwang für Eigentümer vorschreibt. „Auf diese plumpe Weise will die Industrie den Verkauf wenig überzeugender und überteuerter Produkte an die Verbraucher forcieren“, kritisierte der Verbandschef. Er betonte, dass die energetische Modernisierung des Gebäudebestandes weiter vorangehen müsse. Dafür seien allerdings bezahlbare klimafreundliche Bauprodukte sowie eine effiziente Haustechnik nötig. „Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass die Produkte das halten, was die Unternehmen versprechen. Hier muss die Industrie jetzt liefern“, forderte Warnecke. Kontraproduktiv seien pauschale gesetzliche Zwangsmaßnahmen wie die von der Industrie geforderten energetischen Mindeststandards für Gebäude. Diese würden weder die Lebenssituation der Menschen noch den Zustand jedes einzelnen Gebäudes in den Blick nehmen. „Klimaschutz darf die Eigentümer nicht ruinieren. Die Energiewende im Gebäudebestand kann nur gelingen, wenn sie für jeden Eigentümer wirtschaftlich tragbar ist. Dafür sind langfristig zuverlässig verfügbare Fördermittel in ausreichender Höhe unerlässlich“, betonte Warnecke.
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Aus Wärmeplanung muss Realität werden (Fr, 13 Okt 2023)
Aus Wärmeplanung muss Realität werden Haus & Grund: Pflichten für Eigentümer nur nach Umsetzung Pflichten für Eigentümer darf es erst geben, wenn Städte und Gemeinden ihre Wärmepläne auch umgesetzt haben. Das forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Wärmeplanung im Bundestag. „Nur wenn die Pläne für die künftige Energieversorgung nicht nur auf dem Papier stehen, sondern Realität sind, besteht für die Eigentümer eine hinreichende Sicherheit für Investitionsentscheidungen“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Aus Sicht von Haus & Grund ist es für den Erfolg der Wärmewende zudem entscheidend, dass die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden deutlich gestärkt werden. „Damit Eigentümer die Option der Versorgung mit Fernwärme überhaupt nutzen und die Zahl der angeschlossenen Gebäude deutlich steigt, müssen die Preise für die Verbraucher zukünftig transparent und fair gestaltet werden“ erläuterte Warnecke. Einen Anschluss- und Benutzungszwang dürfe nicht eingeführt werden und bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssten aufgehoben werden. „Wärmenetze müssen durch Preis und Leistung überzeugen und dürfen nicht auf staatlichem Zwang gestützt sein“, brachte es Warnecke auf den Punkt. Schließlich erinnerte er daran, dass die Wärme- und Energiewende für viele Eigentümer eine riesige Herausforderung sei. Daher müssten die Fördertöpfe langfristig verlässlich mit ausreichenden Mitteln gefüllt sein, sodass jeder Eigentümer die Wärmewende finanziell stemmen könne.
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Jetzt doch: Bundesregierung schließt EU-Zwangssanierungen aus (Mo, 25 Sep 2023)
Jetzt doch: Bundesregierung schließt EU-Zwangssanierungen aus Wichtiger Schritt für ganz Europa Die Bundesregierung schließt Zwangssanierungen im Zuge der neuen EU-Gebäuderichtlinie aus. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte diese Ankündigung heute ausdrücklich. „Lange war die aktuelle Bundesregierung in der EU ein Mitinitiator und entscheidender Befürworter eines Sanierungszwangs für fast ein Drittel aller Gebäude in Deutschland und in der gesamten EU bis 2033. Unsere eindringlichen Warnungen vor den Folgen haben nun offenbar zum Einlenken bei der gesamten Bundesregierung geführt“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Der Verband warnt seit Monaten davor, dass die EU-Pläne viele Hauseigentümer finanziell überfordern und sie zur Aufgabe ihres Eigentums zwingen würden. Die EU-Richtlinie wäre aus Sicht von Haus & Grund nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte EU ein Desaster gewesen. „Die Bundesregierung sollte die heutige Entscheidung zum Anlass nehmen, auf alle Zwangsmaßnahmen bei der Wärmewende gänzlich zu verzichten“, forderte Warnecke.
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Haus & Grund und GdW nehmen nicht am Wohngipfel teil (Fr, 22 Sep 2023)
Haus & Grund und GdW nehmen nicht am Wohngipfel teil Deutschland braucht ein neues Versprechen für bezahlbares Wohnen Berlin – Die Baukrise in Deutschland verschärft sich Tag für Tag und erreicht immer mehr die Mitte der Gesellschaft. Wohnungssuchende sind verzweifelt, doch ernst zu nehmende politische Maß-nahmen bleiben aus. Deshalb werden der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sowie der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen nicht an dem Wohngipfel von Bundeskanzler Olaf Scholz am Montag, den 25. September 2023, teilnehmen. Angesichts der dramatischen Situation kann es nicht sein, dass in aller Eile bei einem – in erster Linie öffentlichkeits-wirksamen – Termin im Kanzleramt wieder nur ein Paket mit kleinteiligen Maßnahmen präsentiert wird, an dem die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als ausführende Akteure nicht grundsätzlich mitwirken konnten. Dr. Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland: „Wir müssen feststellen, dass den privaten Immobilieneigentümern mehr und mehr Steine in den Weg gelegt werden: Es wird ein Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das jeden Eigentümer noch weiter unter Druck setzt; die EU arbeitet auf Wunsch und mit Unterstützung der Bundesregierung an Zwangssanierungen; die Förderpolitik ist realitätsfremd; das Mietrecht wird seit Jahren ausschließlich zulasten der Vermieter verschärft und der CO2-Preis wird – obwohl als Lenkungsinstrument durch das GEG entbehrlich – nicht an die Bürgerinnen und Bürger erstattet. Diese Politik wird im Bündnis bezahlbarer Wohnraum völlig ausgeblendet. Deswegen können wir der nur ausschnittartigen Bilanzierung der Bundesregierung nicht zustimmen.“ Axel Gedaschko, Präsident des GdW: „Wir wollen uns als Verband nicht aus dem Bündnis zurückziehen. Ganz im Gegenteil: Wir wollen weiter intensiv mitarbeiten wie bisher. Aber Deutschland braucht jetzt ein neues wahrhaftiges Ver-sprechen für bezahlbares Wohnen für die Mitte der Gesellschaft. Der GdW ist seit Jahrzehnten der verlässliche Partner für Gesellschaft und Politik als Garant für bezahlbaren Wohnraum. Deshalb wollen wir mitarbeiten und um die beste Lösung streiten. Der anstehende ‚Bündnis-Tag‘ und die ‚Bündnis-Spitzenrunde‘ bieten jedoch keine Gelegenheit für ein solches Ringen um den besten Weg. Er soll vielmehr ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit des Bündnisses sein. Ein solches Zeichen können und wollen wir in der aktuellen Situation nicht setzen, weil es realitätsfern ist. Die Baugenehmigungen sind im Juli um 31 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen, die Kosten laufen völlig aus dem Ruder. Zwar sind aus dem Bauministerium einige Impulse gekommen, was Förderung, Baulandpolitik und Baukosten angeht. Doch dies ist angesichts der gewaltigen Dimension der Belastung zu wenig. Zudem ziehen leider zu wenige Akteure in Bund und Land mit. Wir würden uns freuen, wenn der Bund sowie einige Länder und Kommunen dem Vorbild beispielsweise von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern folgen würden, die erfolgreiche Maßnahmen gegen die Bau- und Wohnkrise ergriffen haben. Deshalb wiederholen wir als Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nochmals unsere Vorschläge, deren Ziel ein neues Segment des bezahlbaren Wohnens mit Mieten zwischen rund 9 und 12 Euro pro Quadratmeter und Monat ist. Dafür sind zwei zentrale Maßnahmen notwendig: eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für dieses neue Segment sowie breit angelegte staatliche Förderdarlehen mit einem Zinssatz von 1 Prozent.“
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