Wir sind umgezogen!
Unsere neue Anschrift ist Alt-Wittenau 23 in 13437 Berlin.
Haus & Grund Reinickendorf e.V. ist Ihr Ortsverein in Berlin für den ganzen Bezirk Reinickendorf und Umgebung. Beratung und Vertretung rund um die Immobilie, wie z.B. Grundstücke, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Wir vertreten Eigentümer, Vermieter, Hausverwalter, WEG-Verwalter und alle, die es werden wollen.
Entstanden aus dem Zusammenschluss der ehemaligen Grundbesitzervereine Borsigwalde, Lübars, Reinickendorf-West 1890, Waidmannslust und Wittenau
Wir bieten Ihnen Beratungen und Unterstützung zu den Themen
Coronavirus: Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Aufgrund der weiterhin vorhandenen Infektionszahlen in der Pandemie und mit Rücksichtnahme auf Ihre und unsere Gesundheit, können wir Ihnen nur dann den Zutritt zur
Geschäftstelle ermöglichen, wenn Sie zuvor telefonisch oder per E-Mail einen Termin hierfür mit uns vereinbart haben.
Wir stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und auch per E-Mail zur Beratung zur Verfügung.
Der Vorstand entscheidet unter Beachtung der täglichen Nachrichtenlage und behördlicher Empfehlungen, wann unsere persönlichen Mitgliederberatungen und Veranstaltungen wieder durchgeführt werden können. Hierüber werden wir Sie selbstverständlich zeitnah hier auf der Homepage und in unserem Newsletter informieren.
Wir danken sehr für Ihr Verständnis - und bleiben Sie gesund!
Infoblatt für Mitglieder zum Umgang mit Corona
Hinweise zum Umgang mit Corona für Webse[...]
PDF-Dokument [486.2 KB]
DIW-Studie: Immer mehr Mieterschutz verdrängt letztlich Mieter
Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig!
Für weitere Informationen klicken Sie auf das Bild oder hier.
Überprüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihrer Mietbewerber
Solvente Mieter sind kein Zufall. Haus & Grund Reinickendorf ist Mitglied der Creditreform. Auskünfte über die Bonität eines Mietbewerbers können unsere Mitglieder bei uns schriftlich oder per Telefon kurzfristig abfragen.
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Die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze in Berlin tritt mit Ablauf des 10. Mai 2023 außer Kraft.
Die "Berliner Mietpreisbremse" tritt mit Ablauf des 31.05.2025 außer Kraft.
Die "Berliner Zweckentfremdungsverordnung" läuft auf unbestimmte Zeit. Der Gesetzgeber ist jedoch verpflichtet zu prüfen, ob diese notwendig bleibt oder nicht.
Die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB tritt mit Ablauf des
31. Dezember 2025 außer Kraft.