Verantwortlich für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Dipl.-Ing. Jasper Göritz



Presseerklärungen

Hier finden Sie aktuelle Presseerklärungen unserer Organisation

Haus & Grund

Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für Eigentümer werden (Thu, 09 Oct 2025)
Verbraucherfeindliche Regelung bei mangelhafter Behördenplanung Mit der heute verabschiedeten Baugesetzbuch-Novelle will die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen – politisch wird sie als Bau-Turbo gefeiert. Haus & Grund Deutschland warnt jedoch vor einer Schattenseite der Reform: Der neue § 216a BauGB kann sich für private Immobilieneigentümer als verbraucherfeindliche Kostenfalle erweisen. Der Paragraf regelt, was passiert, wenn ein Bebauungsplan später vom Gericht aufgehoben wird, weil er unzulässige Lärmbelastungen zugelassen hat. Zwar dürfen bereits errichtete Gebäude stehen bleiben, doch Behörden können nachträglich Lärmschutzmaßnahmen anordnen – und die Kosten auf die Eigentümer abwälzen. „Der Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für private Eigentümer werden“, warnt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „§ 216a BauGB ist in seiner jetzigen Form verbraucherfeindlich. Er schützt Behörden und Planer, aber nicht die Menschen, die ihr Erspartes in Wohneigentum investieren. Wer fehlerhaft plant, muss auch zahlen, nicht die späteren Käufer.“ Gerade in neuen Baugebieten an lärmbelasteten Lagen gehen Kommunen und Projektentwickler bewusst planerische Risiken ein. Wenn diese Pläne später scheitern, bleiben die finanziellen Folgen an den privaten Eigentümern hängen, die im guten Glauben eine Wohnung oder ein Haus erworben haben. „Das Vertrauen in Baurecht und Eigentum wird untergraben, wenn private Käufer für Fehler haften sollen, die sie weder verursacht haben noch erkennen konnten“, so Warnecke weiter. „Wohnen in der Innenstadt und Nutzungsmischung sind politisch gewollt. Die Folgekosten dieser Politik dürfen aber nicht einseitig den Bürgern aufgebürdet werden.“ Haus & Grund fordert deshalb klare gesetzliche Regeln: Nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten privater Eigentümer gehen. Die Kosten müssen von der planenden Gemeinde oder dem Projektentwickler getragen werden. Zudem müsse beim Verkauf solcher Objekte transparent über mögliche Risiken nach § 216a BauGB informiert werden.
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Tag des Wohnens 2025: Vermietende Privatpersonen stärken (Mo, 06 Okt 2025)
Haus & Grund-Vereine im Dialog mit Bundestagsabgeordneten Zum heutigen Tag des Wohnens (UN-Habitat-Tag) unterstreicht Haus & Grund Deutschland die zentrale Rolle der vermietenden Privatpersonen für einen stabilen, vielfältigen und bezahlbaren Mietwohnungsmarkt. Zahlreiche Haus & Grund-Vereine treten in diesen Tagen vor Ort mit ihren Bundestagsabgeordneten in den persönlichen Austausch, um die Bedeutung der vermietenden Privatpersonen für das Wohnen in Deutschland zu verdeutlichen. „Ich freue mich, dass so viele unserer Vereine den Tag des Wohnens nutzen, um den direkten Dialog zu suchen. Der Tag des Wohnens erinnert daran, wie wichtig es ist, stabile und zukunftsfähige Wohnverhältnisse zu sichern – und dafür stehen wir, die vermietenden Privatpersonen“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin. Die vermietenden Bürger bieten 63,5 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland an. Sie sind Einzelpersonen oder Familien häufig mit ein oder zwei Objekten. Sie sind regional verwurzelt, wohnen oft in derselben Stadt oder im selben Haus wie ihre Mieter und pflegen langjährige, vertrauensvolle Mietverhältnisse. Viele sind im Rentenalter; Mieteinnahmen sichern ihre Altersvorsorge. Anders als große Anbieter verfügen sie über nur geringe finanzielle Puffer und gehen zurückhaltend mit Mieterhöhungen um. „Wir erleben jedoch leider, dass immer mehr Bürger nicht mehr vermieten können, weil ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen das auskömmliche Vermieten von Wohnraum unmöglich machen. Wir werben daher für ein Mietrecht mit Blick auf vermietende Privatpersonen – zum Schutz der Mieter und zur Sicherung des Wohnungsangebots“, erläuterte Warnecke. Hintergrund: Der Welttag des Wohn- und Siedlungswesens (Habitat-Tag) wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und 1986 erstmals begangen. Er macht weltweit darauf aufmerksam, Wohnraum zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten.
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Haus & Grund Deutschland gewinnt beim mediaV-Award (Di, 30 Sep 2025)
Auszeichnung für besten Podcast Haus & Grund Deutschland hat bei der diesjährigen Verleihung des mediaV-Awards in Köln den Preis für den besten Podcast gewonnen. Als Sieger ausgezeichnet wurde das Format „Vorwahl – Der Podcast, der Sie bis zur Wahl begleitet“. Damit konnte sich der Verband in einem starken Wettbewerbsumfeld durchsetzen. „Das ist eine tolle und wohlverdiente Auszeichnung für das gesamte Team“, freut sich Verbandspräsident Kai Warnecke. Auch in der Kategorie „Bester Social Media-Auftritt“ stand Haus & Grund Deutschland mit seinem Instagram-Auftritt auf der Shortlist der Nominierten – ein weiterer Beleg für die Qualität und Vielfalt der Kommunikationsarbeit von Haus & Grund Deutschland. Hervorzuheben ist zudem, dass Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek für sein langjähriges Engagement und seine Verdienste rund um die Themen Wohnen und Verbandsarbeit mit dem Sonderpreis des mediaV-Awards 2025 ausgezeichnet wurde. Der mediaV-Award wird vom Fachmagazin Verbändereport verliehen und zeichnet herausragende Medien- und Kommunikationsprojekte von Verbänden und Organisationen aus. Aus nahezu 100 eingereichten Beiträgen hat eine unabhängige Jury die überzeugendsten Projekte in insgesamt 14 Kategorien nominiert. Die Nominierungen und Auszeichnungen unterstreichen, wie wichtig Sichtbarkeit, kreative Formate und inhaltliche Qualität in der heutigen Verbandskommunikation sind.
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Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht (Mi, 17 Sep 2025)
Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht Anlässlich der Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke: „Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen. Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen. Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können. Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“ Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht Anlässlich der heute stattgefundenen Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke: „Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen. Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen. Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können. Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“
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BMJV-Expertenkommission: Mietrechts-Verschärfungen wären der Todesstoß für den deutschen Wohnungsmarkt (Mo, 15 Sep 2025)
BMJV-Expertenkommission: Mietrechts-Verschärfungen wären der Todesstoß für den deutschen Wohnungsmarkt Haus & Grund erwartet ergebnisoffene Diskussion Anlässlich des Auftakts der Expertenkommission Mietrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Die Bilanz von zehn Jahren Mietpreisbremse fällt eindeutig aus: Die Auswirkungen auf den deutschen Wohnungsmarkt sind verheerend. Das Vorhaben der Bundesjustizministerin, das deutsche Mietrecht jetzt noch weiter zu verschärfen, wird die Lage weiter dramatisch verschlechtern. Dass die Bundesregierung der Bevölkerung Mietrechtsverschärfungen als Maßnahmen des Mieterschutzes verkauft, verkennt nicht nur die Realität, sondern ist ein Etikettenschwindel.“ Der dringend benötigte Wohnungsneubau in Deutschland kommt nicht in Schwung, weil Regulierungen und vom Staat beeinflusste Kosten die Investitionsbereitschaft massiv hemmen. Anstelle jetzt noch weiter auf ordnungsrechtliche Sanktionen zu setzen, wäre genau das Gegenteil zielführend: Anreize schaffen, damit es durch mehr Angebot zur Entspannung des Mietmarkts kommt. Das bescheinigen auch die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute, die neben Haus & Grund, dem Deutschen Mieterbund und weiteren Gruppen an der Expertenkommission teilnehmen. Warnecke weiter: „Ich erwarte, dass in der Expertengruppe Mietrecht ergebnisoffen über die Probleme des deutschen Wohnungsmarkts und taugliche Lösungsansätze diskutiert wird. Die Veranstaltung darf nicht zur Farce werden, bei der das Ergebnis schon zuvor feststeht. Beim Mietrecht muss es endlich zur Wende komme, gerade im Sinne eines gesunden Mietmarkts. Ansonsten möchte doch erst recht niemand mehr in Deutschland neu bauen oder Vermieter sein. Wir haben ein gemeinsames Ziel: mehr Wohnungsneubau. Die Expertengruppe Mietrecht hat mit Blick auf ihre konkreten Vorhaben jedoch eher das Potenzial, dem deutschen Wohnungsmarkt den Todesstoß zu versetzen.“
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Erbschaftsteuer: Haus & Grund fordert höhere Freibeträge (Mi, 10 Sep 2025)
Erbschaftsteuer: Haus & Grund fordert höhere Freibeträge Regelmäßige Anpassung erforderlich Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder angestoßene Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer. „Die Diskussion kommt zur richtigen Zeit, denn die bestehenden Freibeträge sind seit Jahren realitätsfern“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, die seit 2009 unveränderten Freibeträge bei der Erbschaftsteuer endlich anzuheben. Zwar stehen Kindern derzeit 400.000 Euro und Ehepartnern 500.000 Euro steuerfrei zu – doch angesichts der Immobilienpreisentwicklung reicht das in vielen Regionen längst nicht mehr aus. So kostet eine 100-Quadratmeter-Familienwohnung in München durchschnittlich über 900.000 Euro. Bereits bei einer einzigen Immobilie wird der Freibetrag für Kinder deutlich überschritten, sodass Erbschaftsteuer fällig wird. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Familien in München oder Frankfurt beim Vererben einer normalen Wohnung zur Kasse gebeten werden, während in Regionen mit niedrigen Immobilienwerten selbst große Einfamilienhäuser steuerfrei übergehen. Die Politik muss hier dringend handeln und die Freibeträge an die Preisentwicklung auf den Immobilienmärkten anpassen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Haus & Grund erinnert daran, dass die Freibeträge zuletzt vor mehr als 15 Jahren angepasst wurden. Seitdem haben sich die Immobilienpreise in vielen Ballungsräumen verdoppelt oder gar verdreifacht. Hinzu kommt, dass zum 1. Januar 2022 die Bewertungsregeln für Immobilien verschärft wurden – zum Nachteil der Erben. Dadurch werden die Verkehrswerte künstlich höher angesetzt, was dazu führt, dass die Freibeträge noch schneller überschritten werden. Haus & Grund fordert daher, die Freibeträge künftig automatisch an die Entwicklung der Immobilienpreise zu koppeln. Damit würden die Freibeträge regelmäßig an die tatsächlichen Marktverhältnisse angepasst und die bestehende Gerechtigkeitslücke zwischen teuren und günstigen Regionen geschlossen. „Die Erbschaftsteuer darf nicht dazu führen, dass Familien ihr Zuhause verlieren. Eine dynamische Anpassung der Freibeträge an die Immobilienpreisentwicklung ist überfällig“, so Warnecke weiter.
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Wohnungsmarkt: Bundesregierung kann hohe Erwartungen bisher nicht erfüllen (Do, 04 Sep 2025)
Wohnungsmarkt: Bundesregierung kann hohe Erwartungen bisher nicht erfüllen WohnKlima-Index zeigt deutliche Eintrübung Die insbesondere von der Union geweckten Erwartungen an einen Kurswechsel am Wohnungsmarkt wurden bisher enttäuscht. Das zeigt der aktuelle WohnKlima-Index von Haus & Grund Deutschland. „Nach dem Bruch der Ampel haben die vermietenden Eigentümer Hoffnung geschöpft, die eng mit der Union verknüpft war. Diese wurde mit dem Koalitionsvertrag und den danach folgenden Beschlüssen bitter enttäuscht“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Vor allem die Eintrübung der aktuellen Lagebewertung und die zunehmende Sorge um regulatorische Belastungen drücken die Stimmung unter vermietenden Privatpersonen. Die anhaltend schwache Erwartungshaltung für die Zukunft verstärkt diesen Befund. Die positive Entwicklung der Wohnkostenbelastung für Mieter kann das nicht kompensieren. Für eine nachhaltige Stimmungsaufhellung müssten vor allem vertrauensbildende politische Maßnahmen und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. „Dass die Bundesregierung diese Kraft entwickelt, ist nach einem Blick in den Koalitionsvertrag und die anstehende Arbeit der Mietrechtkommission fraglich. Notwendig wäre es, damit der Mietwohnungsmarkt wieder funktioniert – für Mieter und Vermieter“, betonte Warnecke. Alle Zahlen zum WohnKlima-Index: Der WohnKlima-Index
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Wohnungs- und Immobilienwirtschaft warnt vor falschen Weichenstellungen beim Glasfaserausbau (Mo, 01 Sep 2025)
Wohnungs- und Immobilienwirtschaft warnt vor falschen Weichenstellungen beim Glasfaserausbau Haus & Grund, GdW und BFW fordern praxisgerechte Anpassungen bei der geplanten TKG-Novelle Die drei führenden Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft – Haus & Grund Deutschland, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW sowie der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen – appellieren an die Bundesregierung, bei der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die richtigen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau zu schaffen. Die Verbände begrüßen den politischen Willen, den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Allerdings würden die derzeit vorliegenden Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in ihrer jetzigen Form teilweise das Gegenteil bewirken: Investitionen würden erschwert und Kooperationen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Wohnungswirtschaft gefährdet. Ein besonders kritischer Punkt ist die geplante Ausweitung der sogenannten Duldungspflicht, nach der Gebäudeeigentümer einem Vollausbau zustimmen müssten. Dies würde nach Ansicht der Verbände nicht zu einem beschleunigten Ausbau führen, sondern vielmehr zu Unsicherheit, Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen. Zudem würden marktstarke Telekommunikationsunternehmen zu Lasten mittelständischer Wettbewerber einseitig gestärkt. Auch die vorgeschlagenen Änderungen zur Mitnutzung bestehender Netze und die Beibehaltung der ausschließlich Gebäudeeigentümer diskriminierenden Konzernklausel stehen nach Ansicht der Verbände einem fairen Wettbewerb sowie europarechtlichen Vorgaben im Weg. Die drei Verbände fordern daher die Bundesregierung auf, bei den Überlegungen für die TKG-Novelle grundlegend nachzubessern und gemeinsam mit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche, partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten.“ GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Beständen. Doch statt den Ausbau zu erleichtern, drohen die vorgeschlagenen Regelungen, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Wir brauchen keine Überregulierung und Zwang, sondern verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen.“ BFW-Präsident Dirk Salewski: „Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen sind natürlich am schnellen und reibungslosen Glasfaserausbau interessiert. Kontraproduktive Eingriffe in Grundrechte der Eigentümer und in den Wettbewerb lehnen wir jedoch klar ab. Zwangsweise einen bestimmten Anbieter festzulegen, bedroht Investitionsbereitschaft und die partnerschaftliche Kooperation, die den Glasfaserausbau bislang getragen hat.“ Nur, wenn partnerschaftliche Modelle zwischen Telekommunikationswirtschaft und Wohnungs- und Immobilienunternehmen gestärkt werden, kann der Glasfaserausbau in Deutschland schnell, flächendeckend und verbraucherfreundlich umgesetzt werden. Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Download. Über Haus & Grund: Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern. Über den GdW: Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. Über den BFW: Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.
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Haus & Grund fordert zügige Abschaffung des Heizungsgesetzes (Do, 24 Jul 2025)
Haus & Grund fordert zügige Abschaffung des Heizungsgesetzes Eigentümer benötigen Planungssicherheit und Förderung Der Eigentümerverband begrüßt den Plan der Koalition, das Heizungsgesetz abzuschaffen. „Die Ankündigungen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, bei der Wärmewende künftig vor allem den CO2-Preis wirken lassen zu wollen und zügig die Weichen für ein technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz stellen zu wollen, unterstützen wir ausdrücklich“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Er betonte, dass Eigentümer zunächst Planungssicherheit durch eine verbindliche Wärmeplanung vor Ort benötigen. Hier seien die Kommunen in der Pflicht und sie müssen ihre Absichten auch frühzeitig gegenüber ihren Bürgern kommunizieren. „Erst wenn ein Eigentümer weiß, dass sein Haus nicht an ein Wärmenetz angeschlossen wird, kann er sich um Alternativen kümmern“, so Warnecke. Er ergänzte, dass die Kosten des Umstiegs auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung für viele Eigentümer aus eigenen Mitteln nicht zu bezahlen seien. Deshalb ist nach Auffassung des Verbandes auch ohne Heizungsgesetz eine verlässliche Förderung in der bisherigen Höhe unerlässlich. „Die zügige Abschaffung des Heizungsgesetzes wäre ein starkes Signal für die Eigentümer und ein wichtiger Schritt, den aktuellen Attentismus zu überwinden“, unterstrich Warnecke.
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Aktuelle Befragung: Vermietende Privatpersonen stehen für soziales Wohnen (Mi, 23 Jul 2025)
Aktuelle Befragung: Vermietende Privatpersonen stehen für soziales Wohnen Haus & Grund fordert mietrechtliche Konsequenzen „Vermietende Privatpersonen handeln verantwortungsvoll, investieren aus eigener Tasche und sichern damit bezahlbaren Wohnraum in Deutschland.“ So fasste Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse der aktuellen Haus & Grund-Vermieterbefragung zusammen. Er forderte von der Bundesregierung, die fundamentalen Unterschiede zwischen den Vermietergruppen endlich anzuerkennen und vermietende Privatpersonen mietrechtlich anders zu stellen als große Wohnungskonzerne. Die zentralen Ergebnisse im Überblick: • Ein Viertel der Befragten verfügt über ein bis zwei vermietete Wohneinheiten. 56,3 Prozent vermieten maximal fünf Wohneinheiten. Zwei Drittel erzielen damit jährlich weniger als 30.000 Euro an Mieteinnahmen – bei der Hälfte liegt der Betrag sogar unter 20.000 Euro. Die Mieteinnahmen – von den Ausgaben und Steuern noch abgezogen werden – stellen oft einen Beitrag zur Altersvorsorge dar. • Bei Berücksichtigung notwendiger vermietungsbedingter Ausgaben geben 31,8 Prozent an, dass die Einnahmen gerade die laufenden Ausgaben decken. Bei 13 Prozent der Befragten liegen die Ausgaben sogar über den Einnahmen. • Über 60 Prozent der Befragten verzichtet über Jahre auf Mieterhöhungen oder passt sie alle drei bis fünf Jahre nur moderat an. 7 Prozent gaben an, in laufenden Mietverhältnissen nie die Miete zu erhöhen. Nur jeder zehnte Vermieter passt regelmäßig mit der Marktentwicklung seine Mieten an. • Rund 40 Prozent der Befragten planen Investitionen in energetische Maßnahmen – die sie meist aus Eigenmitteln finanzieren wollen. Gleichzeitig benennen viele gravierende Hemmnisse: 64,7 Prozent sehen eine fehlende Rentabilität, 35 Prozent verweisen auf komplizierte Anforderungen im Mietrecht und 30,2 Prozent auf bürokratische Hürden. • Die Auswertung zur kommunalen Wärmeplanung zeigt: Nur 8,2 Prozent der Befragten wissen von einer entsprechenden Planung in ihrer Kommune. Knapp zwei Drittel geben an, dass diese bislang keinerlei Einfluss auf Investitionen hatte. „Es ist hinlänglich bekannt, dass knapp zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland von Privatpersonen angeboten werden. Damit diese Eigentümer in der breiten Masse in eine klimaneutrale Energieversorgung der Wohnungen und in den Abbau von Barrieren investieren können, brauchen wir endlich wieder ein Mietrecht mit Augenmaß“, so Warnecke. Es sei höchste Zeit, die politische Schlagseite zulasten vermietender Privatpersonen zu beenden. Hintergrund: Die Vermieterbefragung 2025 wurde von Haus & Grund Deutschland als Online-Erhebung vom 16. Dezember 2024 bis 17. März 2025 eigenständig durchgeführt. Insgesamt nahmen über 9.000 Mitglieder teil – es wurden sowohl personenbezogene als auch gebäudespezifische Merkmale erhoben. Die statistische Datenbereinigung und Gewichtung erfolgte im Anschluss durch das CIMA Institut für Regionalwirtschaft. Die vollständigen Ergebnisse der Vermieter Befragung finden Sie hier: hausundgrund.de/vermieterbefragung
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Mietpreisbremse verlängert: Regierung hält an Fetisch fest (Do, 26 Jun 2025)
Mietpreisbremse verlängert: Regierung hält an Fetisch fest Haus & Grund fordert rationale Problemlösung statt Ideologisierung „Die Mietpreisbremse ist längst zu einem politischen Fetisch geworden: Die Regierungskoalition klammert sich an ein Instrument, das mehr schadet als hilft, aber weiterhin als Beruhigungspille dienen soll.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Verlängerung der Mietpreisbremse durch den Bundestag. Haus & Grund weist darauf hin, dass Regulierungen wie die Mietpreisbremse seit ihrer Einführung 2015 national und international mehrfach evaluiert wurden – mit ernüchterndem Ergebnis. Das Ziel, allen Bevölkerungsschichten Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu sichern, werde deutlich erkennbar nicht erreicht. Stattdessen seien die negativen Nebenwirkungen erheblich: Investitionszurückhaltung bei privaten Eigentümern, ein nicht ausreichend steigendes Wohnungsangebot und eine zunehmende Verunsicherung auf Vermieterseite. „Anstatt mutige Strukturreformen anzugehen, versteckt sich die Politik hinter einer Scheinlösung“, so Warnecke weiter. „Die Mietpreisbremse beruhigt das schlechte Gewissen, verhindert aber reale Lösungen.“ Es sei ein fataler Irrweg, immer neue Regulierungen einzuführen, statt die Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau und für einen flexibleren Mietwohnungsmarkt zu verbessern. Mietendeckel, Bremse und Kappungen seien Symptome eines tiefen Misstrauens gegenüber dem Markt – und letztlich auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die in Eigentum investieren wollen. „Der Staat darf sich nicht länger als besserer Vermieter inszenieren“, betont Warnecke. „Was wir brauchen, sind Anreize für Neubau, weniger Bürokratie und Vertrauen in private Initiative.“
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Bundesregierung vergibt Chance auf Senkung der Wohnkosten (Mi, 25 Jun 2025)
Bundesregierung vergibt Chance auf Senkung der Wohnkosten Durch hohe Strompreise droht Kostenfalle Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromsteuer nicht zu senken. „Die Bürger leiden unter historisch hohen Strompreisen. Auch im europäischen Vergleich hat Deutschland die höchsten Strompreise. Umso unverständlicher ist es, wenn die Bundesregierung jetzt nicht das Ruder herumreißt und endlich die hohen Steuern auf Strom senkt“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Er verwies darauf, dass allein zwischen 2020 und 2024 der durchschnittliche Strompreis für Haushalte um 28,6 Prozent gestiegen ist. „Die Energiewende schreitet weiter voran. Der Autoverkehr und die Wärmeversorgung werden mehr und mehr elektrifiziert. Wenn hier nicht endlich etwas passiert, werden die Bürger in eine Kostenfalle getrieben. Dazu darf es nicht kommen“, warnte Warnecke.
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Verlängerung der Mietpreisbremse verlängert die Probleme (Mo, 23 Jun 2025)
Verlängerung der Mietpreisbremse verlängert die Probleme Haus & Grund appelliert: Lösung statt Nebelkerzen nötig Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt eine nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse strikt ab. „Damit wird eine weitere Nebelkerze geworfen und die Lösung der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt auf die lange Bank geschoben“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke vor der heutigen Expertenanhörung im Bundestag. Haus & Grund stützt seine ablehnende Haltung im Wesentlichen auf folgende Argumente: • Mietpreisregulierungen erweisen sich in empirischen Studien als kurzfristig weitgehend wirkungslos und langfristig kontraproduktiv. • Die Mietpreisbremse ist nur ein populistisches Schlagwort, dessen Funktion im sozialen Mietrecht die damit verbundene Erwartung der Bürger nicht erfüllen kann. • Die ortsübliche Vergleichsmiete ist in der Praxis nicht immer eindeutig festzustellen. Die Anknüpfung der Mietpreisbremse hieran überfordert insbesondere vermietende Privatpersonen, denn sie verfügen – im Gegensatz zu großen Wohnungsanbietern – nicht über Rechtsabteilungen. Vermietende Privatpersonen werden daher durch die Mietpreisbremse überproportional belastet. • Die Mietpreisbremse verstößt gegen das Grundgesetz. • Die Mietpreisbremse verschärft im Zusammenspiel mit weiteren Mietpreisregulierungen Marktverzerrungen und verhindert Investitionen in Neubau und Modernisierung. • Die immer weitergehenden Mietpreisregulierungen stehen im Widerspruch zu Empfehlungen der EU sowie des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. „Auch im Sinne der Wohnungssuchenden muss die staatliche Überregulierung des Mietwohnungsmarktes endlich aufgebrochen werden. Erst dann wird es zu Entlastungen kommen“, betonte Warnecke. Wenn die Mietpreisbremse bis zum Ende der Legislaturperiode gelte, könne die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und energetisch modernisiertem Wohnraum nicht mehr sichergestellt werden. Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Regierungskoalition am bisherigen Stichtag für die Neubauausnahme von der Mietpreisbremse festhält. „Bereits die Debatte darüber hat erneut Investitionszurückhaltung befördert“, sagte Warnecke.
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EU-Kommission rät: Mietpreisbremse nicht verlängern (Fr, 13 Jun 2025)
EU-Kommission rät: Mietpreisbremse nicht verlängern Risiko für wirtschaftlichen Aufschwung Die EU-Kommission hält die Mietpreisbremse für ein wesentliches Investitionshindernis in neuen zusätzlichen Wohnraum. Dieser Neubau sei jedoch dringend notwendig, damit Menschen dort bezahlbare Wohnungen fänden, wo sie arbeiteten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin mit Verweis auf eine aktuelle Kommissionsanalyse der makroökonomischen Situation in den EU-Mitgliedsstaaten hin. „Die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sorgt im Zusammenspiel mit sehr limitierten Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen dafür, dass die Umzugsbereitschaft schwindet. Wenn Menschen aus familiären oder beruflichen Gründen eigentlich umziehen wollen, dies aber nicht tun, weil die aktuelle Miete sehr günstig und neuer Wohnraum schwer zu finden ist, hat dies ernsthafte Konsequenzen nicht nur für den Wohnungsmarkt, sondern für die ökonomische Entwicklung insgesamt“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, die Spirale immer stärkerer Regulierung zu verlassen.
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Mietpreisbremse bleibt Teil des Problems (Mi, 28 Mai 2025)
Mietpreisbremse bleibt Teil des Problems Haus & Grund kritisiert Verlängerung „Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein Fehler. Dadurch werden wirksame Lösungen für Menschen, die eine neue Wohnung suchen, auf die lange Bank geschoben. Das ist die Lehre der vergangenen zehn Jahre.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung der Bundesregierung. Um von der Mietpreisbremse zu profitieren, müsse man erst einmal eine neue Wohnung finden. In den angespannten Wohnungsmärkten sei jedoch genau dies das Problem. „Bisher hat die Politik in Bund, Ländern und Kommunen viel zu wenig unternommen, damit mehr gebaut werden kann. Es braucht mehr Bauland, schnellere Genehmigungen, Entbürokratisierung, niedrigere Kosten und eine geringere Grunderwerbsteuer. Von all dem ist bisher wenig zu sehen“, betonte Warnecke. Der Verband kritisiert zudem, dass die Mietpreisbremse nicht zielgenau wirke. „Der mietende Chefarzt profitiert genauso wie der mietende Krankenpfleger. Und den Aufwand zur Umsetzung der Mietpreisbremse hat ein vermietender Bürger ebenso wie ein Immobilienkonzern“, verdeutlichte der Verbandschef. Deshalb sei das Wohngeld, das sich an den individuellen Bedürfnissen orientiere, viel gerechter und eine rechtliche Sonderstellung von vermietenden Bürgern notwendig.
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Antrittsbesuch der Wohnungs- und Bauwirtschaft bei EU-Kommissar Dan Jørgensen (Fr, 16 Mai 2025)
Antrittsbesuch der Wohnungs- und Bauwirtschaft bei EU-Kommissar Dan Jørgensen Bezahlbarer Wohnungsbau und Klimaschutz im Fokus Die deutschen Wohnungs- und Bauverbände BFW, GdW, HDB und Haus & Grund haben ihren heutigen Antrittsbesuch beim neuen EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel genutzt, um zentrale Anliegen der deutschen Wohnungs- und Bauwirtschaft in die europäische Debatte einzubringen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen insbesondere die Themen bezahlbarer Wohnungsbau sowie bezahlbarer Klimaschutz im Wohnungsbestand. Im Rahmen der neuen europäischen Initiative für bezahlbares Wohnen und der Einrichtung der Housing Task Force betonten die vier Verbände ihre Bereitschaft, aktiv zur Umsetzung der europäischen Wohnungsbauagenda beizutragen. In vier Kernbereichen legten sie konkrete Vorschläge vor. 1. Klimaziele bezahlbar erreichen – Investitionen nach Kosten-Nutzen-Prinzip priorisieren „Die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD muss auf Wirtschaftlichkeit basieren. Denn klimapolitische Anforderungen an Gebäude dürfen nicht zu Lasten der Bezahlbarkeit gehen. Es geht nicht darum, theoretisch höchstmögliche Energieeinsparungen zu erzielen, sondern CO₂ dort einzusparen, wo es pro investiertem Euro den größten Effekt gibt. Klimaschutz darf nicht zum Mietpreistreiber werden – weder in Deutschland noch in Europa“, betont Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. 2. Planen, Genehmigen und Bauen beschleunigen Dirk Salewski, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, fordert: „Wir brauchen mehr Agilität und Geschwindigkeit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Ausweisung von neuem Bauland, die Änderung von Bebauungsplänen und die Genehmigungsverfahren dauern einfach viel zu lange. Klare Zeit- und Fristvorgaben in den rechtlichen Vorgaben können hier viel erreichen. Wir brauchen aber auch klare Standards und faire Regelungen, die für alle gelten. Rechtssicherheit ist die zentrale Voraussetzung, um den dringend benötigten Wohnraum in Europa schnell und zuverlässig zu schaffen. 3. Baukosten senken durch Abbau von Standards sowie industrielle Verfahren Peter Hübner, Präsident der BAUINDUSTRIE kommentiert: „Die Europäische Union muss den Bürokratieabbau ambitioniert vorantreiben, damit sich die Bauunternehmen auf das Wesentliche konzentrieren können – nämlich das Bauen. Die Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss eine deutliche Entlastung für die Unternehmen bringen, weitere müssen folgen. Um den enormen Bedarf an Wohnraum in Europa decken zu können, benötigt die Bauwirtschaft darüber hinaus praktikable Rahmenbedingungen, um industrielles und serielles Bauen zu fördern. Insbesondere bei der Überarbeitung der EU-Vergabevorschriften muss die EU einen Rechtsrahmen schaffen, der serielles und industrielles Bauen fördert und nicht behindert.“ 4. Fördermittel gezielter einsetzen und Finanzierung erleichtern „Die Energiewende ist vielfach nur mit Hilfe öffentlicher Fördermittel möglich. Damit alle Eigentümergruppen entsprechend ihrem Anteil am Wohnungsmarkt Fördergelder nutzen können, sollten diese entsprechend getrennt zugänglich sein. Nur so kann eine Chancengleichheit zwischen privaten und unternehmerischen Akteuren gewährleistet und die Fördermittel effizient verteilt werden“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die vier Verbände begrüßten die von der EU angekündigten Investitionsinitiativen, betonten jedoch, dass Förderstrukturen vereinfacht und besser auf kleinere Unternehmen zugeschnitten werden müssen. Auch müssten die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend Spielraum für allgemeine Maßnahmen im Bereich des bezahlbaren Wohnens bieten. Mit Blick auf die nächsten Schritte signalisierten die Verbände ihre Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der EU-Kommission, um sowohl die Wohnkosten für die Bürgerinnen und Bürger zu senken als auch die Bau- und Wohnungswirtschaft zukunftsfest und klimaverträglich aufzustellen. Über Haus & Grund: Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern. Über den GdW: Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. Über den BFW: Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche. Über den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie: Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (BAUINDUSTRIE) umfasst als Dachverband zehn Landesverbände und sieben Fachverbände und tritt für die Interessen von rund 2.000 großen und mittelständischen Unternehmen der deutschen Bauindustrie ein. Als Wirtschaftsverband repräsentiert unser Verband die Interessen der deutschen Bauindustrie gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung in Deutschland ebenso wie gegenüber den EU-Institutionen. Als Arbeitgeberverband ist die BAUINDUSTRIE Partner bei Tarifverhandlungen, wo sie sich u.a. für Tariftreue sowie Aus- und Weiterbildung engagiert. Als Technikverband bringen wir unsere Expertise dort ein, wo Märkte für Bauunternehmen durch technisch-fachliche Rahmensetzungen mit Bezug auf die konkrete Bauausführung begrenzt oder geöffnet werden.
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Sondermietrecht für vermietende Privatpersonen gefordert (Mi, 14 Mai 2025)
Sondermietrecht für vermietende Privatpersonen gefordert Haus & Grund eröffnet 139. Zentralverbandstag in Berlin Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland Kai Warnecke fordert die neue Bundesregierung auf, einen Sonderstatus für vermietende Privatpersonen im deutschen Mietrecht zu schaffen. „Die Grenzen des Leistbaren für vermietende Privatpersonen sind überschritten. Im Gegensatz zu Wohnungskonzernen können Privatpersonen die massiv gestiegenen Aufwände der Vermietung nicht anderweitig kompensieren oder umlegen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, für vermietende Privatpersonen einen umfassenden Katalog mit Sonderregeln beim Mietrecht und weiterer immobilienbezogener Gesetzgebung auf den Weg zu bringen,“ so Kai Warnecke heute auf dem Zentralverbandstag in Berlin. Dies betrifft unter anderem die Verlängerung der Mietpreisbremse, die Einschränkung der Modernisierungsumlage und die Verschärfung von Indexmieten. Dies sorgt dafür, dass das Vermieten für Privatpersonen immer weniger attraktiv wird und viele sich aus der Vermietung zurückziehen. „Die vermietenden Privatpersonen in Deutschland haben eine herausgehobene wohnungs- und gesellschaftspolitische Funktion: Sie stehen für einen großen Teil des Wohnungsangebots und sind laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage unter Mietern äußerst beliebt. Privatpersonen stehen für ein faires und einvernehmliches Miteinander mit ihren Mietern. Das muss auch endlich von der Politik entsprechend gewürdigt werden: Wir brauchen deshalb eine neue Lex vermietende Privatpersonen“, so Warnecke weiter. Haus & Grund blickt auf seinem alljährlichen Spitzentreffen in die Zukunft: „Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Entweder sie stellt vermietende Privatpersonen gesetzlich besser oder diese wichtige Vermietergruppe investiert nicht mehr in Neubau und Bestand. Damit fördert man perspektivisch den Ausverkauf von Wohnungen an Immobilienspekulanten und verschärft die Lage weiter“, so Warnecke abschließend.
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Koalitionsvertrag ist ein Rückschritt für Bauen und Wohnen in Deutschland (Mi, 09 Apr 2025)
Koalitionsvertrag ist ein Rückschritt für Bauen und Wohnen in Deutschland Seit zehn Jahren scheiternde Regulierungspolitik wird fortgesetzt „Der Koalitionsvertrag enthält zwar einige richtige Ansätze, insgesamt aber ist er ein Rückschritt für das Bauen und Wohnen in unserem Land“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Wohnen und Mieten: Altes Denken in neuem Gewand Besonders kritisch fällt das Urteil von Haus & Grund Deutschland beim Thema Wohnen und Mieten aus. Die mietrechtlichen Vorschläge trügen ausschließlich die Handschrift der SPD – und stünden in der Tradition einer Regulierungspolitik, die seit zehn Jahren scheitere. „Ob Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse oder neue Einschränkungen bei Modernisierungsmieterhöhungen – das sind allesamt alte Forderungen, die sich bereits als wirkungslos oder kontraproduktiv erwiesen haben“, erklärte Warnecke. Die Maßnahmen führten letztlich zu einer weiteren Verschlechterung der Situation für private Vermieter wie auch für Mieter. Investitionen in Mietwohnungen würden weiter unattraktiver, Sanierungen verzögert und das Angebot weiter verknappt. „Der Koalitionsvertrag macht die ohnehin angespannte Lage noch schlimmer. Schon heute ist absehbar: In vier Jahren wird das Thema bezahlbares Wohnen noch dringlicher sein als heute“, warnte Warnecke. Positiv wertete er hingegen, dass die Kosten einer energetischen Modernisierung geerbter Immobilien künftig mit der Erbschaftsteuer verrechnet werden können. Das bedeutet für viele Erben, dass sie das Elternhaus modernisieren und behalten können. Bauen: Gute Ansätze – überlagert von falscher Finanzpolitik Darüber hinaus hob der Verband hervor, dass sich im Koalitionsvertrag einige lang geforderte Maßnahmen zur Beschleunigung und Vergünstigung des Bauens wiederfänden. Dazu zählten unter anderem die geplante Nichtberücksichtigung von DIN-Normen bei Bauverträgen sowie neue Spielräume bei der Grunderwerbsteuer. „Diese Ansätze sind sinnvoll und gehen in die richtige Richtung. Weniger Normenwut und mehr finanzielle Anreize sind dringend nötig, um dem Wohnungsbau wieder Schwung zu verleihen“, so Warnecke. Doch diese positiven Impulse würden durch die geplante Aufnahme von über eine Billion Euro neuen Schulden konterkariert. Die Folge: langfristig steigende Zinsen und eine direkte Verteuerung des Bauens um rund 0,4 Prozentpunkte. Das kostete Bauherren mehr als die geplanten Einsparungen. „Der Wohnungsbau braucht Vertrauen, Investitionssicherheit und stabile Finanzierungskosten. Doch genau das wird durch das gigantische Schuldenpaket der Koalition gefährdet“, kritisierte Warnecke.
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Hohe Fallhöhe für Friedrich Merz – Erwartungen an eine Trendwende (Do, 03 Apr 2025)
Hohe Fallhöhe für Friedrich Merz – Erwartungen an eine Trendwende WohnKlima-Index mit höchstem Wert Private Kleinvermieter als größte Vermietergruppe in Deutschland erwarten von der neuen Bundesregierung einen Kurswechsel – das zeigt der WohnKlima-Index von Haus & Grund, der im März 2025 mit 100,2 Punkten seinen bisherigen Höchststand erreichte. „Das sind Vorschusslorbeeren für die neue Bundesregierung. Wenn jetzt nicht geliefert wird, wird sich das Pendel ganz schnell wieder in die andere Richtung bewegen und das würde für den Mietwohnungsmarkt – für Mieter und Vermieter – nichts Positives bedeuten“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Der Teilindex für die zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarkts stieg im März auf 105,40 Punkte, was eine merklich optimistischere Erwartung hinsichtlich der Marktentwicklung im kommenden Jahr signalisiert. Zudem wird mit einem Wert von 112,51 Punkten die Wahrnehmung der regulatorischen Rahmenbedingungen als weniger belastend bewertet als in den Vormonaten. „Es ist höchste Zeit, dass die neue Regierungskoalition die privaten Vermieter entlastet und bürokratische Hürden abbaut. Gerade die Union hat hier im Wahlkampf große Erwartungen geweckt“, kommentierte Warnecke die Ergebnisse. Alle Zahlen zum WohnKlima-Index finden Sie hier: Der WohnKlima-Index
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Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich (Mi, 19 Mär 2025)
Frist 31. März: Grundsteuererlass für Vermieter möglich Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2024 können bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage. Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse, wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus, die stets dokumentiert werden sollten.
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Wärmepumpen in Deutschland viel zu teuer – Politik muss handeln (Mo, 17 Mär 2025)
Wärmepumpen in Deutschland viel zu teuer – Politik muss handeln Hersteller müssen für Preistransparenz sorgen Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein der Energiewende im Gebäudebereich. Doch während andere europäische Länder die Anschaffungs- und Betriebskosten niedrig halten, sind diese in Deutschland mit Abstand am höchsten. Dies zeigt eine aktuelle Analyse des europäischen Wärmepumpenmarktes. „Es kann nicht sein, dass Deutschland bei den Kosten für Wärmepumpen europaweit die rote Laterne trägt“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin. „Die Energiewende darf kein Luxusprojekt für Wenige sein, sondern muss für alle Eigentümer wirtschaftlich tragbar sein. Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt wäre, wenn die Hersteller die Transparenz bei den Wärmepumpenpreisen erhöhen würden, indem sie wie bei anderen Produkten auch Preisempfehlungen veröffentlichen.“ Die europäischen Vergleichszahlen sprechen eine deutliche Sprache: Während in Polen und Italien Wärmepumpen bereits für unter 5.000 Euro nach Abzug der Fördermittel zu haben sind, kostet eine Wärmepumpe in Deutschland selbst nach Abzug der Förderung oft mehr als 12.000 Euro. Noch gravierender ist die lange Amortisationszeit: Während sich der Kauf in Frankreich oder den Niederlanden bereits nach wenigen Jahren lohnt, dauert es in Deutschland oft mehr als ein Jahrzehnt, bis eine Wärmepumpe günstiger ist als eine Gasheizung. Ein wesentlicher Kostentreiber sind neben den hohen Anschaffungskosten auch die extrem hohen Strompreise in Deutschland. Während andere Länder gezielt den Strompreis für Wärmepumpen senken oder spezielle Tarife anbieten, wird in Deutschland der Strompreis durch Steuern, Umlagen und Abgaben künstlich verteuert. Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht dringenden politischen Handlungsbedarf und fordert: 1. Kostensenkung bei der Installation: Die Anschaffung und Installation von Wärmepumpen muss durch gezielte Anreize und Deregulierung günstiger werden. Dazu gehören der Abbau bürokratischer Hürden, eine Vereinfachung der Förderstrukturen und eine gezielte Förderung von Fachkräften im Handwerk. 2. Strompreise senken: Die staatlich verursachten Kosten auf den Strompreis müssen gesenkt werden, insbesondere für Haushalte, die auf effiziente Wärmepumpen umsteigen. Eine Reduzierung der Stromsteuer und Netzentgelte wäre ein wirksamer Schritt. 3. Faire Alternativen ermöglichen: Hauseigentümer dürfen nicht gezwungen werden, teure Wärmepumpen zu installieren. Es müssen schnell alternative Lösungen geschaffen werden wie etwa der Anschluss an ein Wärmenetz.
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Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD bietet viel Spielraum (Mo, 10 Mär 2025)
Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD bietet viel Spielraum Klares Bekenntnis zum Wohneigentum Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD geben wichtige Hinweise für die Politik der kommenden Jahre. Aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland ist das Bekenntnis hervorzuheben, alle Wohnformen gleichwertig zu behandeln. „Der Fokus auf das Mieten hat in den vergangenen Jahren in die Irre geführt. Viele Mieter wünschen sich Wohneigentum. Dies im Neubau und im Bestand wieder zu ermöglichen, muss Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dass sich die möglichen Koalitionspartner bereits auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse um zwei Jahre verständigt haben, bezeichnete Warnecke als falsches Signal. „Die neue Regierung sollte stattdessen Maßnahmen ergreifen, die gezielt in den betroffenen Großstädten diejenigen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind. Das bedeutet vor allem, die Voraussetzungen dafür schaffen, dass mehr Wohnraum entsteht und dieser vermietet werden kann.“ Deutliche Signale erwartet Warnecke in den kommenden Wochen auch mit Blick auf den Klimaschutz. „Wir müssen sicherstellen, dass die privaten Einzeleigentümer, denen 80 Prozent aller Wohnungen in Deutschland gehören, einen entsprechenden Anteil der Förderungen für energetische Maßnahmen abbekommen. Ansonsten wird es schwer, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral umzubauen“, mahnte Warnecke. Ebenso erwarte er im Koalitionsvertrag Vereinbarungen zu praxistauglichen Änderungen des Heizungsgesetzes und einen klaren Plan zur Einführung eines Klimageldes: „Das Klimageld ist elementar, um das Wohnen gerade für einkommensschwächer Haushalte bezahlbarer zu machen.“
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Neuer Verwaltervertrag von Haus & Grund und VDIV für die WEG-Verwaltung (Mi, 19 Feb 2025)
Neuer Verwaltervertrag von Haus & Grund und VDIV für die WEG-Verwaltung: Bewährte Struktur, aktuelle Neuerungen, praxisgerechte Anpassungen Haus & Grund Deutschland hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) den Mustervertrag für die WEG-Verwaltung aktualisiert. Der modernisierte Vertrag berücksichtigt dabei jüngste Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes und die aktuelle Rechtsprechung. Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen erhalten damit eine verlässliche Vertragsgrundlage, die praxisnah gestaltet und rechtssicher ist. Klare Verträge als Basis erfolgreicher Verwaltung Ein gut strukturierter Verwaltervertrag bildet die Grundlage für eine professionelle und rechtssichere Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen. Die Aufgaben der treuhänderischen Immobilienverwaltung werden immer komplexer, weshalb eine transparente Regelung von Rechten und Pflichten zwischen Eigentümern und Verwaltung elementar ist. Seit der WEG-Reform gibt das Gesetz nicht mehr ausdrücklich vor, welche Aufgaben zur ordnungsmäßigen Verwaltung zählen. Stattdessen können die Wohnungseigentümer per Beschluss individuelle Regelungen treffen. Diese neue Flexibilität erfordert transparente und rechtskonforme Vertragswerke, die auf die Bedürfnisse beider Vertragsparteien zugeschnitten sind. Transparente Vergütung: Grundleistungen und besondere Leistungen Ein Kernaspekt des neuen Mustervertrags ist die detaillierte Regelung der Verwaltervergütung, die zwei Leistungsarten vorsieht: • Grundleistungen: Diese sind mit einer festen Pauschalvergütung abgegolten und umfassen die klassischen Aufgaben der Verwaltung. • Besondere Leistungen: Diese werden gesondert vergütet, da sie über die regulären Verwaltungstätigkeiten hinausgehen (wie beispielsweise die Abwicklung von Versicherungsschäden, die Begleitung umfangreicher Bauprojekte oder die Durchführung mehrerer Eigentümerversammlungen pro Jahr). Flexibilität durch individuell anpassbare Vertragsklauseln Der Mustervertrag enthält einen umfassenden Leistungskatalog und ermöglicht zusätzlich individuelle Anpassungen an die spezifischen Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft. Mithilfe der enthaltenen Erläuterungen und Beispielklauseln kann der Vertrag dabei jeweils entsprechend angepasst werden. Dabei werden auch mögliche Unwirksamkeitsgründe aufgezeigt, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Neue Regelungen im Verwaltervertrag: Anpassungen an aktuelle Gesetzesänderungen Der neue Mustervertrag wurde an die jüngste Rechtsprechung sowie gesetzliche Neuerungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen umfassen: • Klare Trennung zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen mit detaillierter Ausgestaltung. • Definition der Grundleistungen bei der Übernahme einer Gemeinschaft. • Regelung zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen. • Konkretisierung der Einsichtnahmerechte für Beleg- und Rechnungsprüfung. • Neuregelung von Erhaltungsmaßnahmen und baulichen Veränderungen. „Unser Ziel ist es, die Rechte der Wohnungseigentümer zu stärken. Dieser transparente und nachvollziehbare WEG-Verwaltervertrag der beiden Dachverbände bietet dafür eine gute Grundlage“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. "Der neue Verwaltervertrag von Haus & Grund Deutschland und dem VDIV Deutschland bietet Eigentümern und Verwaltungen ein ausgewogenes und praxistaugliches Vertragswerk. Die Kombination aus Flexibilität und Rechtssicherheit kommt den Interessen aller Beteiligten entgegen. Ich freue mich, dass wir als Spitzenverbände den eingeschlagenen Weg der Vertragsgestaltung gemeinsam fortsetzen", erklärt VDIV-Präsidentin Sylvia Pruß. Mit dem aktualisierten Mustervertrag stellt Haus & Grund Deutschland gemeinsam mit dem VDIV Deutschland den Mitgliedern eine verlässliche und rechtssichere Grundlage für ihre Verwaltertätigkeit zur Verfügung. Der Mustervertrag kann kostenlos auf der Haus & Grund-Website (https://www.hausundgrund.de/service/verwaltervertrag) abrufen werden.
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Aktuelle Studie: Mieten bleiben bezahlbar (Fr, 24 Jan 2025)
Aktuelle Studie: Mieten bleiben bezahlbar Energiepreise sind Treiber der Wohnkosten Die Mietkostenbelastung in Deutschland ist zwischen 2014 und 2023 weitgehend stabil geblieben. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Es gebe höhere Belastungen über 30 Prozent etwa für Alleinlebende nach einem Umzug in Ballungszentren wie Berlin und München. Dies seien jedoch Ausnahmen. „Zwar ist das Wohnen insgesamt in den vergangenen zehn Jahren teurer geworden. Das liegt jedoch nicht an gestiegenen Kaltmieten, sondern vor allem an explodierenden Energiekosten, die auch nicht von steigenden Einkommen aufgefangen werden konnten. Deshalb gehen gesetzliche Regulierungen der Nettokaltmiete, wie etwa die Mitpreisbremse oder Kappungsgrenzen, an den wahren Problemen vorbei“, analysiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt könnten nur gelöst werden, wenn in den Ballungszentren deutlich mehr Wohnraum entstehe und die Energiekosten sowie weitere Nebenkosten gesenkt würden. Die Ergebnisse im Überblick: • Für Familien sank der Anteil des Haushaltseinkommens, der für die Miete aufgewendet wird, geringfügig von 15,2 Prozent im Jahr 2014 auf 14,8 Prozent im Jahr 2023. In ländlichen Regionen müssen Familien zum Teil weniger als 10 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen. In städtischen Gebieten bleibt die Mietbelastung höher, liegt jedoch im Durchschnitt unter 20 Prozent. • Auch für Alleinlebende ist die Mietkostenbelastung weitgehend stabil geblieben. Im Jahr 2014 wurden 20,2 Prozent des Einkommens für die Miete aufgewendet, während es 2023 rund 20,6 Prozent waren. In Großstädten liegt die Belastung höher, jedoch bleibt sie im Durchschnitt unter 25 Prozent des Einkommens. • Die Studie zeigt, dass nach einem Umzug die Mietkostenbelastung tendenziell ansteigt. Für Familien erhöhte sich der Anteil des Einkommens, der für die Miete aufgewendet wird, von 18,4 Prozent im Jahr 2014 auf 20,6 Prozent im Jahr 2023. In Großstädten liegt dieser Wert nach einem Umzug bei durchschnittlich 25,4 Prozent. • Bei Alleinlebenden stieg die Mietkostenbelastung nach einem Umzug von 25,1 Prozent im Jahr 2014 auf 28,0 Prozent im Jahr 2023. In Großstädten sind es im Schnitt sogar 33,2 Prozent. Die vollständige Studie mit einer Darstellung der Mietkostenbelastung in allen Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie hier: Bezahlbarkeit von Mieten
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Keine Stärkung der Verbraucherrechte bei Fernwärme (Mi, 18 Dez 2024)
Keine Stärkung der Verbraucherrechte bei Fernwärme Bundesregierung knickt vor Versorgungsunternehmen ein Die Bundesregierung hat die geplante Änderung der Regelungen zur Fernwärmeversorgung nun doch nicht beschlossen und damit eine wichtige Chance vertan, die Verbraucherrechte im Fernwärme-Sektor zu stärken. „Das ist ein herber Rückschlag für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits jetzt mit hohen Preisen und intransparenten Abrechnungen kämpfen“, kritisiert der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. „Die rot-grüne Regierung knickt ganz offenkundig unter dem Druck der Versorgungsunternehmen ein.“ Der Fernwärmemarkt ist ein Monopolmarkt: Verbraucher haben meist keine Alternative, wenn es um die Wahl ihres Wärmeversorgers geht. Ohne klare Regelungen können Anbieter ihre Preise nahezu unkontrolliert anheben und Bedingungen einseitig festlegen. Genau dies hätte die geplante Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme geändert und die Rechte der Verbraucher gestärkt. „Die Verbraucher dürfen nicht länger die Verlierer eines monopolisierten Marktes sein“, forderte Warnecke. Die neue Bundesregierung müsse zügig politische Verantwortung übernehmen, damit die Fernwärme zukünftig eine bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung sein wird. Die Kosten der Dekarbonisierung und des Ausbaus der Fernwärme dürften nicht allein von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden.
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